Jetzt noch Fördermittel für einen behindertengerechten Umbau sichern

Limburg-Weilburg. Seit 2003 stellt das Land Hessen Fördermittel für den behindertengerechten Umbau von selbst genutztem Wohneigentum zur Verfügung. Landrat Michael Köberle weist darauf hin, dass aus dem Kontingent 2019 noch Restmittel zur Verfügung stehen. Unter dieses Zuschuss-Programm fallen der behindertengerechte Um- und Ausbau von Bädern und Küchen, der Einbau eines Treppenliftes, rollstuhlgerechte Zugänge und Zufahrten sowie sonstige förderungsfähige Einzelmaßnahmen. Voraussetzung ist die Einstufung in einen Pflegegrad oder ein Grad der Behinderung von mindestens 50. Es werden nur Baumaßnahmen gefördert, mit deren Bau vor Bewilligung der Fördermittel durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WI-Bank) noch nicht begonnen wurde. Maßnahmen unter 1000 Euro sind nicht förderfähig. Für eine weitere Beratung und Antragstellung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohnungsbauförderung bei der Kreisverwaltung Limburg-Weilburg zur Verfügung: Lothar Beck, Telefon: (06431) 296226, E-Mail: l.beck(at)limburg-weilburg.de; Rositta Viehmann, Telefon: (06431) 296304, E-Mail: r.viehmann(at)limburg-weilburg.de; oder Aneta Sapinski, Telefon: (06431) 296389, E-Mail: a.sapinski(at)limburg-weilburg.de