Fünf auf einen Streich: Erster Kreisbeigeordneter Sauer übergibt Förderbescheide in Weilmünster

Erster Kreisbeigeordneter Jörg Sauer (Zweiter von links) übergab Bürgermeister Mario Koschel (rechts) gleich fünf Förderbescheide. Zweite von rechts die Leiterin des Amtes für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Anett-Christin Hochheim.

Limburg-Weilburg. Gleich fünf Förderbescheide hatte der Erste Kreisbeigeordnete Jörg Sauer in Weilmünster im Gepäck. Alle Förderzusagen stehen in Zusammenhang mit dem Dorfentwicklungsprogramm. 
„Dass im Rahmen der Dorfentwicklung nicht nur öffentliche, sondern auch private Vorhaben gefördert werden, stellt Weilmünster anschaulich unter Beweis“, lobte der Erste Kreisbeigeordnete Jörg Sauer ausdrücklich die privaten Investoren. Von 2014 bis heute wurden 19 öffentliche und 22 private Vorhaben bewilligt. Gleich drei private Projekte haben in Weilmünster die maximale Fördersumme von 45.000 Euro im Rahmen der Dorferneuerung erhalten. Bei der Förderbescheidübergabe standen jedoch fünf kommunale Maßnahmen im Mittelpunkt. „Die pandemiebedingten Einschränkungen haben uns leider bei der Umsetzung unserer geplanten Projekte behindert“, bedauerte Bürgermeister Mario Koschel, „umso mehr freue ich mich heute über diese fünf Förderbescheide. Ungeachtet der Förderhöhe, generiert jedes dieser Projekte einen erheblichen Mehrwert für die Weilmünsterer Bürgerinnen und Bürger“, so Koschel weiter.
Konkret handelt es sich um folgende Maßnahmen:

1.    Planungsarbeiten (Leistungsphasen 3-4)
Umgestaltung und Funktionsverbesserung Marktplatz Weilmünster
Als zentraler Platz in Weilmünster werden an den Marktplatz vielfältige Nutzungsansprüche gestellt. Um all diesen Erwartungen gerecht zu werden, wurde zunächst ein Planungsbüro mit der Erstellung einer Konzeptstudie beauftragt. Nach einer Untersuchung der an den Marktplatz gestellten Anforderungen wurde eine Neuordnung und Funktionsverbesserung in verschiedenen Varianten vorgeschlagen. Die Gesamtkosten dieser Arbeiten der Leistungsphasen 3-4 betragen knapp 48.000 Euro und erhielten eine Förderung in Höhe von 32.000 Euro.


2.    Platzgestaltung und Scheunensanierung für museale Nutzung; Nachnutzung Hauptstraße 21, Weilmünster

Für das Grundstück Hauptstraße 21 in der Ortsmitte von Weilmünster ist eine attraktive Nachnutzung geplant. Durch den Abriss alter Bausubstanz wurde eine Freifläche geschaffen, die jetzt ansprechend gestaltet werden soll. Die dort befindliche Scheune soll zukünftig für eine museale Nutzung zur Verfügung stehen. Für die gesamte Maßnahme sind Kosten in Höhe von 123.000 Euro geplant. Durch die attraktive Förderquote, die im letzten Jahr nochmal von 65 auf 80 Prozent angehoben wurde, erhält die Gemeinde für dieses Projekt Fördergelder in Höhe von 82.400 Euro.

3.    Funktionsverbesserung des Backhauses in Möttau  

Da es im Ortsteil Möttau kein Dorfgemeinschaftshaus gibt, übernimmt das denkmalgeschützte Backhaus dort diese Funktion. Vielfältige Freizeitgruppen, Vereine und auch der Ortsbeirat nutzen die Räumlichkeiten im Backhaus für Veranstaltungen und Versammlungen. Um das Backhaus heutigen Nutzungsstandards anzupassen und die Räumlichkeiten noch zweckmäßiger nutzen zu können, wurde die Raumaufteilung geändert und wurden zudem barrierefreie Sanitäranlagen errichtet. Die Gesamtkosten für dieses Vorhaben in Höhe von 242.000 Euro werden mit 120.000 Euro unterstützt.


4.    Funktionsverbesserung Freifläche am Dorfgemeinschaftshaus Langenbach

Im Ortsteil Langenbach wird die Freifläche am Dorfgemeinschaftshaus zu einem Multifunktionsplatz umgestaltet. Geplant ist ein Vordach, eine verbesserte Beleuch¬tung und eine kleine Spielfläche, sodass die gesamte Fläche vielfältiger nutzbar wird. Bei Gesamtkosten von 24.000 Euro erhält das Projekt eine Förderung in Höhe von 16.000 Euro.


5.    Errichtung eines Überlaufbrunnens in Lützendorf  

Die gleiche Fördersumme von 16.000 Euro geht in den Ortsteil Lützendorf für die Errichtung eines Überlaufbrunnens inklusive Brunnenplatzgestaltung, mit dem Ziel, dort zukünftig wieder Brunnenfeste zu feiern. Die Gesamtkosten betragen hier ebenfalls 24.000 Euro.

„Für interessierte Eigentümerinnen und Eigentümer baulicher Anlagen in den Ortskernen besteht noch bis 2023 die Möglichkeit, eine kostenlose Fachberatung durch ein von der Gemeinde beauftragtes Architekturbüro in Anspruch zu nehmen“, so der Hinweis von Bürgermeister Koschel. Und auch Jörg Sauer appellierte nochmal an die privaten Investoren: „Ab einer Gesamtinvestition von mindestens 10.000 Euro netto können beispielsweise energetische Sanierungen, Fassaden-, Dach- und Fenstersanierungen, Funktionsverbesserungen in Form von barrierefreier Gestaltung und einiges mehr bezuschusst werden.“ „Wenn Sie ein Vorhaben umsetzen möchten, berät die Bewilligungsstelle in Hadamar Sie gerne. Vollständige Förderanträge können noch bis zum 31. Dezember 2023 beim Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz eingereicht werden“, ergänzte die Leiterin des Amtes, Anett-Christin Hochheim.