Corona: Landrat Michael Köberle empfiehlt eindringlich Verzicht auf nicht notwendige Veranstaltungen

Limburg-Weilburg. Auf Basis der ab Freitag, 13. März 2020, gültigen Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes, die nach den Worten von Landrat Michael Köberle dazu dienen soll, die generelle, mögliche Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, macht der Landrat noch einmal eindringlich deutlich, auf die Durchführung oder den Besuch nicht notwendiger Veranstaltungen oder Ansammlungen zu verzichten, egal welcher Größenordnung. „Entscheidend ist in der momentanen Lage das Verhalten der Bevölkerung. Der Verwaltungsstab innerhalb der Kreisverwaltung beobachtet permanent die Lage und geht im Moment davon aus, dass die Verfügung noch einmal verschärft werden muss“, so Landrat Köberle. Aktuell gibt es im Landkreis noch keinen Fall eines positiv auf das Corona-Virus getesteten Menschen.

Der Landrat gibt zudem bekannt, dass das Gesundheitsamt und das Gefahrenabwehrzentrum des Landkreises Limburg-Weilburg mit sofortiger Wirkung für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben. Termine werden in dringenden Fällen nur noch telefonisch vergeben. Die Kontaktdaten sind auf der Homepage des Landkreises zu finden.

Laut der Allgemeinverfügung für das Gebiet des Landkreises Limburg-Weilburg wird die Durchführung von öffentlichen und privaten Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen verboten, bei denen eine Teilnehmerzahl von mehr als 1.000 Personen erwartet wird. Das Verbot gilt unabhängig von Veranstaltungsart, Veranstaltungsort und Veranstaltungsdauer beziehungsweise unabhängig von Ansammlungsort und Ansammlungsdauer. Das Verbot bezieht sich somit sowohl auf Veranstaltungen beziehungsweise Ansammlungen unter freiem Himmel als auch auf solche in geschlossenen Räumen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen und Dauerbetrieb kommt es auf die täglich zu erwartende Teilnehmerzahl an. Zu den Veranstaltungen beziehungsweise Ansammlungen gehören beispielsweise solche in Theatern, Kinos, Versammlungsräumen, Vergnügungs- oder Gaststätten und ähnlichen Einrichtungen sowie Märkte, Messen, Tagungen, Volksfeste, Sportveranstaltungen, Personal-, Betriebs-, Aktionärs- und Gesellschaftsversammlungen.