Aktuelle Informationen des Landkreises Limburg-Weilburg zum Corona-Virus 22.03.2023

Limburg-Weilburg. Die Kreisverwaltung teilt mit, dass im Landkreis Limburg-Weilburg mit Stand Mittwoch, 22. März 2023, 0 Uhr, 55 Personen aktiv mit dem Corona-Virus infiziert sind. Sie verteilen sich auf Limburg (16), Hadamar (7), Beselich (5), Weilburg (4), Hünfelden (3), Villmar (3), Elz (3), Brechen (2), Dornburg (2), Löhnberg (2), Runkel (1), Mengerskirchen (1), Weinbach (1), Weilmünster (1), Selters (1), Waldbrunn (1), Bad Camberg (1) und Elbtal (1). Insgesamt gab es bislang 88.961 bestätigte Fälle (+ 86 zur Vorwoche). 390 Personen sind leider in Verbindung mit dem Corona-Virus verstorben (+ 3 zur Vorwoche). In den Krankenhäusern des Landkreises befinden sich aktuell 47 mit dem Corona-Virus infizierte Personen im Normalpflegebett und 8 Personen im Intensivbett. Um eine bestmögliche Versorgung der Corona-Patientinnen und -Patienten zu gewährleisten, kann es zu Verlegungen zwischen den Krankenhäusern kommen. Die Hospitalisierungs-Inzidenz in Hessen beträgt 5,99.
Die Inzidenz beträgt 48,0. Die Inzidenz beschreibt die innerhalb von 7 Tagen neu aufgetretene Anzahl an Infektionen mit dem Corona-Virus pro 100.000 Einwohner. Für die Berechnung der Inzidenz des Landkreises Limburg-Weilburg geht das Robert-Koch-Institut von der Bevölkerungszahl 172.291 aus.

Im Gesundheitsamt ist zum Jahreswechsel eine Softwareumstellung erfolgt. Die Sterbefälle von Dezember 2022 und Januar 2023 können aufgrund der Softwareumstellung noch nicht nacherfasst werden. Die Nachmeldung wird in den nächsten Wochen erfolgen.

Sollten Sie ein positives Testergebnis (PCR, Antigen oder Selbsttest) erhalten, informieren Sie Ihre Kontaktpersonen. Bei symptomatischer Erkrankung ist gemäß der Hessischen Landesverordnung eine häusliche Isolierung von fünf Tagen dringend empfohlen. Bei einem positiven Test ohne Symptome sind Sie für fünf Tage außerhalb Ihrer Wohnung verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz, besser eine FFP2-Maske, zu tragen. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie im Freien durchgehend den Abstand von 1,50 m zu anderen Personen einhalten können. Sie dürfen Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime oder vergleichbare medizinische Einrichtungen in dieser Zeit nicht betreten. Für Beschäftigte, beispielsweise in medizinischen Einrichtungen, besteht für fünf Tage ein Betretungs- und Beschäftigungsverbot. Bitte informieren Sie in jedem Fall umgehend Ihren Arbeitgeber über das positive Testergebnis und klären Sie, welche individuellen Anordnungen für den jeweiligen Betrieb gelten. Ausführliche Informationen finden Sie auf www.hessen.de oder www.landkreis-limburg-weilburg.de.