Geflügelpest (Aviäre Influenza, „Vogelgrippe“) ist auch in Hessen angekommen: Jetzt dringend Vorsorge treffen

Herbst 2022: Geflügelpest (Aviäre Influenza, „Vogelgrippe“) kommt in großen Schritten auf Hessen zu: jetzt dringend Vorsorge treffen

Seit Oktober 2020 grassiert die Vogelgrippe in Deutschland und Europa. Selbst in den vergangenen heißen Sommermonaten ist das Infektionsgeschehen, anders als in früheren Jahren, nicht wirklich unterbrochen worden. Hunderttausende Wildvögel fielen bislang dieser schwersten und anhaltenden Geflügelpest-Infektion zum Opfer. Auch Hausgeflügelbestände sind immer wieder mit betroffen. Neben dem Verlust dieser Tiere kommt es in solchen Fällen auch zu erheblichen wirtschaftlichen Einschränkungen in den betroffenen Regionen.

Deshalb stuft das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Risiko einer Ausbreitung des Virus bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland weiterhin als hoch ein.

Da bereits zahlreiche Einträge der Geflügelpest in Geflügelhaltungen anderer Bundesländer nachgewiesen wurden, appelliert das Hessische Umweltministerium an alle Geflügelhalterinnen und -halter, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor einem Ausbruch strikt einzuhalten und gegebenenfalls zu optimieren.

Auch wenn derzeit für den Landkreis Limburg-Weilburg noch keine Aufstallungsanordnung für das Hausgeflügel ausgesprochen wurde, weist der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz alle Geflügelhalter nochmals eindringlich darauf hin, mögliche Szenarien für eine vielleicht im Laufe der nächsten Wochen notwendig werdende Aufstallungspflicht zu durchdenken und zu planen.

Deswegen ist es für alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, jetzt enorm wichtig selbst Vorbereitungen zu treffen.

Die Biosicherheit in den Geflügelhaltungen ist die beste Maßnahme, um die Geflügelpest von den eigenen Tieren fern zu halten.

 

Wichtige Punkte sind hier:

  • Tierhalter sollten Ställe und Ausläufe nur mit separater Schutzkleidung und sauberem Schuhwerk betreten, Desinfektionsmatten an den Ein- und Ausgängen sind zu empfehlen.
  • Direkter oder indirekter Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögel ist unbedingt zu vermeiden:
  • Kein Zugang zu den Aufenthaltsflächen von Wildvögeln (offene Gewässer, Felder, auf denen sich Gänse, Enten oder Schwäne sammeln und ähnliche Bereiche)
  • Kein Kontakt zu Kot von Wildvögeln oder verunreinigtem Wasser
  • Futter, Einstreu, Gegenstände und Gerätschaften, die für das Hausgeflügel vorgesehen und genutzt werden, sind gegen Kontakt mit Wildvögeln zu sichern

Neben der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist es wichtig, dass die Tierhalter ihre Hausgeflügelbestände regelmäßig kontrollieren und Auffälligkeiten umgehend dem Fachdienst Veterinärwesen gemeldet werden.

Hinweise auf eine Infektion können sein:

  • Plötzlich auftretende deutlich erhöhte Sterblichkeit bei Hühnern und Puten,
  • Rückgang der Legeleistung, Rückgang der täglichen Zunahmen bei Mastgeflügel
  • Teilnahmslosigkeit, Gleichgewichtsstörungen, Atemnot, Augenausfluss, Durchfall
  • Enten und Gänse erkranken weniger schwer, durch milderen Verlauf stellen diese Tiere aber bei einer zu spät erkannten Infektion ein großes Infektionsrisiko für andere Tiere dar.

 

Alle verdächtigen, toten oder kranken Wildvögel sollten dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz gemeldet werden, damit mögliche Untersuchungen eingeleitet werden können. Tot aufgefundene Singvögel müssen nicht gemeldet werden.

 

„Der Schutz und der Erhalt unserer Geflügelbestände in unserem Landkreis hat eine hohe Priorität und die angebotenen Möglichkeiten und Ideen für eine Aufstallung des Geflügels lassen hier auch einen Spielraum und eine tierschutzgerechte Unterbringung der Tiere zu. Uns Allen ist das Wohl der Tiere wichtig. Jeder Geflügelhalter sollte deshalb schon jetzt seinen „Plan B“ für eine mögliche Aufstallung seiner Tiere haben. Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz hat dazu umfangreiches Informationsmaterial auf der Homepage des Kreises bereitgestellt“ so Jörg Sauer, Erster Kreisbeigeordneter des Landkreises.

 

Die zu beachtenden Vorgaben und Hinweise zur Biosicherheit und mögliche Ideen für eine tierschutzgerechte Haltung der Tiere „unter Dach“ sind in verschiedenen Merkblättern festgehalten.  

Weitere aktuelle Informationen und Merkblätter finden Sie auf der Webseite des FLI (www.fli.de) und auf der Seite des hessischen Umweltministeriums

(https://umwelt.hessen.de/presse/halterinnen-und-halter-sollten-praeventionsmassnahmen-ergreifen)

 

Hintergrund:

Die für Geflügel sehr ansteckende aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Krankheitsverläufen zu massenhaftem Verenden führen kann. Als natürliches Reservoir für Geflügelpestviren gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel, die den Erreger auch während des Vogelzugs über weite Strecken verbreiten können.