139.950 Euro Förderung für die Sanierung des historischen Elzer Rathauses

Andreas Schenk (Erster Beigeordneter Elz), Erster Kreisbeigeordneter Jörg Sauer, Bürgermeister Matthias Schmidt sowie Moritz Ruoff und Rabia Ulusoy (Fachdienst Dorf- und Regionalentwicklung Kreisverwaltung) (v.l.).

Elz. Einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 139.950 Euro hat der Erste Kreisbeigeordnete des Landkreises Limburg-Weilburg, Jörg Sauer, im Rathaus der Gemeinde Elz an Bürgermeister Matthias Schmidt übergeben. Die Fördermittel stammen aus dem hessischen Dorfentwicklungsprogramm und sind für die Sanierung des historischen Rathauses der Gemeinde Elz vorgesehen.

Das Vorhaben umfasst ein Investitionsvolumen von insgesamt 186.600 Euro. Die vollständigen Kosten sind als förderfähig anerkannt. Bei einer Förderquote von 75 Prozent ergibt sich daraus ein Zuschuss des Landes Hessen in Höhe von 139.950 Euro.

„Mit der Förderung können wir einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des historischen Rathauses leisten. Das Rathaus ist nicht nur Sitz der Gemeindeverwaltung, sondern auch ein prägendes Gebäude für den Ortskern und damit ein wichtiger Bestandteil der Elzer Ortsgeschichte“, erklärte Bürgermeister Matthias Schmidt bei der Übergabe des Bescheids.

Erster Kreisbeigeordneter Jörg Sauer betonte die Bedeutung der Dorfentwicklung für die Kommunen im Landkreis Limburg-Weilburg. „Die Dorfentwicklung bietet den Kommunen die Möglichkeit, wichtige Projekte nachhaltig umzusetzen und damit die Attraktivität und Lebensqualität vor Ort zu stärken. Die Sanierung des historischen Rathauses ist hierfür ein gutes Beispiel“, so Sauer.

Elz seit 2024 Förderschwerpunkt der Dorfentwicklung

Die Gemeinde Elz ist seit Juli 2024 als Förderschwerpunkt im hessischen Dorfentwicklungsprogramm anerkannt. Damit gehört Elz zu den derzeit fünf Kommunen im Landkreis Limburg-Weilburg, die von den vielfältigen Fördermöglichkeiten des Programms profitieren können.

Grundlage für die Förderung ist ein Kommunales Entwicklungskonzept (KEK), das gemeinsam mit den Planungsbüros „HKlinkhart“ und „KUBUS“ sowie unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erarbeitet wurde. Darin wurden zentrale Handlungsfelder und Projektvorschläge für die weitere Entwicklung der Gemeinde festgelegt.

Das KEK und die dazugehörigen Unterlagen wurden am 22. Januar 2025 von der Bewilligungsstelle des Landkreises Limburg-Weilburg anerkannt und am 18. Februar 2025 von der Gemeindevertretung beschlossen. Nach Abschluss der Konzeptphase befindet sich Elz inzwischen in der Umsetzungsphase des Dorfentwicklungsprogramms, die bis Dezember 2030 läuft.

Für die Umsetzung kommunaler Projekte steht dabei ein Finanzrahmen von rund 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die öffentliche Förderquote der Gemeinde Elz beträgt derzeit 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Förderquote wird jährlich neu festgesetzt und gilt zunächst bis zum 30. Juni 2027.

Auch private Eigentümer können Förderung und Beratung nutzen

Neben den kommunalen Projekten bietet das Dorfentwicklungsprogramm auch Fördermöglichkeiten für private Eigentümerinnen und Eigentümer. Seit 2025 besteht zudem das Angebot einer kostenfreien und unverbindlichen Fachberatung für mögliche Sanierungs- und Umgestaltungsvorhaben innerhalb des abgegrenzten Fördergebiets.

Die städtebauliche Beratung wird durch das von der Gemeinde beauftragte Architekturbüro Faust in Elz mit Unterstützung der Bewilligungsstelle des Landkreises durchgeführt.

Interessierte können sich für weitere Informationen und zur Terminvereinbarung an das Architekturbüro Faust, Telefon 06431 5830705, E-Mail mail@architekturwerkstatt-faust.de, oder an das Amt für den ländlichen Raum, Frau Ulusoy, Telefon 06431 2965965, E-Mail r.ulusoy@limburg-weilburg.de, wenden.

Grundlage für die Bewilligungen sind die Grundsätze des regionaltypischen Bauens in der Dorf- und Regionalentwicklung sowie die neue Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Dorfentwicklung und Dorfmoderation vom 1. September 2026