Fachdienst Fahrerlaubniswesen
Persönliche Vorsprachen sind nur mit Terminvereinbarungen möglich.Es besteht für Sie die Möglichkeit, unter folgendem Link Termine online zu vereinbaren: |
Leitung: Brigitte Diehl
E-Mail: 30.50(at)limburg-weilburg.de
Informationen zum Umtausch von alten grauen/rosa Papierführerscheinen
sowie unbefristeten Kartenführerscheinen
Alle in der EU und EWR im Umlauf befindlichen Führerscheine müssen bis zum 19. Januar 2033 den Vorgaben der Dritten EU-Führerschein-Richtlinie entsprechen.
Um diesen Anforderungen nachzukommen, müssen noch zahlreiche Papierführerscheine, die vor dem 13. Dezember 1998 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Der Umtausch wurde in einem zeitlichen Stufenplan geregelt und richtet sich nach dem Geburtsjahr des Inhabers.
Geburtsjahr des | Tag, bis zu dem der Führerschein |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Unbefristete Kartenführerscheine mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 müssen ebenfalls gestaffelt umgetauscht werden. Für die Umtauschfristen ist dann das Ausstellungsjahr des Führerscheins maßgebend. Die ersten Fristen laufen in den Jahren ab 2026 ff. ab. Wann Ihr Kartenführerschein ausgestellt wurde (Ausstelldatum) können Sie unter Punkt 4a auf Ihrem Führerschein ablesen.
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt als Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):
1999 bis 2001: | Umtausch bis 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004: | Umtausch bis 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007: | Umtausch bis 19. Januar 2028 |
2008: | Umtausch bis 19. Januar 2029 |
2009: | Umtausch bis 19. Januar 2030 |
2010: | Umtausch bis 19. Januar 2031 |
2011: | Umtausch bis 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013: | Umtausch bis 19. Januar 2033 |
(*) Fahrerlaubisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Welche Unterlagen werden für den Umtausch benötigt?
- Biometrisches Passfoto
- „alter“ Führerschein und
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
(die Meldebescheinigung wird nur in Verbindung mit dem Reisepass benötigt)
Was ist, wenn der Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde?
In diesem Fall benötigen Sie zu den vorstehenden Unterlagen auch noch eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde. Diese kann telefonisch oder per E-Mail dort beantragt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Für den Umtausch fallen Gebühren in Höhe von 32,80 € an. Hierin ist die Gebühr für den Direktversand Ihres Führerscheins durch die Bundesdruckerei enthalten.
Wird ein Termin benötigt?
Ja ! Die Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nur mit einem Termin möglich. Termine sind für Limburg und für die Außenstelle Weilburg buchbar.
Den Termin müssen Sie über das Online-Portal des Landkreises Limburg-Weilburg buchen. Zu der Online-Terminvergabe gelangen Sie über den folgenden Link: Online-Terminvereinbarung
Wie lange dauert es, bis der neue Führerschein da ist?
Der Herstellungsprozess durch die Bundesdruckerei dauert ca. 4 bis 5 Wochen. Der neue Kartenführerschein wird per Einschreiben direkt zu Ihnen nach Hause zugestellt wird.
Was passiert, wenn die Umtauschfrist bereits abgelaufen ist?
Die von der Umtauschpflicht betroffenen Führerscheine verlieren mit Ablauf der jeweils genannten Frist ihre Gültigkeit. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Frist. Wird ein alter Führerschein weiterhin genutzt, muss mit einem Verwarngeld durch die Polizei gerechnet werden.
Kann ich den Führerschein auch noch nach Ablauf der Frist umtauschen?
Ja. Wurde die Umtauschfrist verpasst, kann auch noch nach Ablauf der Gültigkeit der Umtausch des Führerscheins bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden.
Aufgaben des Fachdienstes:
- Berufskraftfahrer-Qualifikation: Nachweis der Weiterbildung
- Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Fahrberechtigung (sog. Feuerwehrführerschein) beantragen
- Fahrerlaubnis ausländisch (EU-/EWR-Staaten): umschreiben
- Fahrerlaubnis ausländisch (nicht EU/EWR): umschreiben
- Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung
- Fahrerlaubnis: Ausstellung eines Ersatzführerscheins
- Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
- Fahrerlaubnis: Dienstfahrerlaubnis - umschreiben
- Fahrerlaubnis: Ersterteilung
- Fahrerlaubnis: Erweiterung
- Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung
- Fahrerlaubnis: Internationaler Führerschein
- Fahrerlaubnis: Karteikartenabschrift
- Fahrerlaubnis: Mindestalter - Ausnahmen
- Fahrerlaubnis: Namen ändern
- Fahrerlaubnis: Neuerteilung/Wiedererteilung
- Fahrerlaubnis: Status der Beantragung - Auskunft
- Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
- Fahrerlaubnis: Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis: auf Probe
- Fahrerlaubnisklassen
- Fahrtenbuchauflage
- Kfz: Schleppgenehmigung beantragen
- Prüfung Grundqualifikation für Berufskraftfahrer ablegen