Fachdienst Fahrerlaubniswesen

Persönliche Vorsprachen sind nur mit Terminvereinbarungen möglich.

Es besteht für Sie die Möglichkeit, unter folgendem Link Termine online zu vereinbaren:

Online-Terminvereinbarung

Leitung: Brigitte Diehl

E-Mail: 30.50(at)limburg-weilburg.de

Hinweise zur Umtauschpflicht von unbefristeten Karten- und Papierführerscheinen:

Alle in der EU und EWR im Umlauf befindlichen Führerscheine müssen bis zum 19. Januar 2033 den Vorgaben der Dritten EU-Führerschein-Richtlinie entsprechen. Das heißt bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.

Im ersten Schritt wurde zunächst stufenweise der Umtausch des grauen- oder rosafarbenen Papierführerscheins vorgenommen.

Im zweiten Schritt erfolgt nun der stufenweise Umtausch der unbefristeten Kartenführerscheine, die vor 2013 ausgestellt worden sind.

Bei Kartenführerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt als Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):

1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026     
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Wo finde ich das Ausstellungsdatum meines Führerscheins?

Das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins ist auf der Vorderseite im Feld 4a eingetragen

Welche Unterlagen werden für den Umtausch benötigt?

  • Biometrisches Passfoto (ausgedruckt)
  • „alter“ Führerschein und
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung

(die Meldebescheinigung wird nur in Verbindung mit dem Reisepass benötigt)

Welche Gebühren fallen an?

Für den Umtausch fallen Gebühren in Höhe von 32,80 € an. Hierin ist die Gebühr für den Direktversand Ihres Führerscheins per Einschreiben direkt zu Ihnen nach Hause durch die Bundesdruckerei enthalten.

Wird ein Termin benötigt?

Ja ! Die Vorsprache bei der am aktuellen Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ist nur mit einem Termin möglich. Termine sind für Limburg und für die Außenstelle Weilburg buchbar.
Den Termin buchen Sie bitte über das Online-Portal des Landkreises Limburg-Weilburg. Zu der Online-Terminvergabe gelangen Sie über den folgenden Link: Online-Terminvereinbarung

Wie lange dauert es, bis der neue Führerschein da ist?

Der Herstellungsprozess durch die Bundesdruckerei incl. Zustellung per Einschreibebrief dauert ca. 4 bis 5 Wochen. Sollte eine schnellere Herstellung gewünscht werden, ist eine Expressbestellung gegen Aufpreis möglich.

Was passiert, wenn die Umtauschfrist bereits abgelaufen ist?

Die von der Umtauschpflicht betroffenen Führerscheine verlieren mit Ablauf der jeweils genannten Frist ihre Gültigkeit. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Frist. Wird ein alter Führerschein weiterhin genutzt, muss im Fall einer Kontrolle mit einem Verwarngeld durch die Polizei gerechnet werden. Auch kann es im europäischen Ausland bei einer Kontrolle durch die Polizeibehörden zu einem Bußgeld kommen.

Kann ich den Führerschein auch noch nach Ablauf der Frist umtauschen?

Ja. Wurde die Umtauschfrist verpasst, kann auch noch nach Ablauf der Gültigkeit der Umtausch des Führerscheins beantragt werden. Dies gilt auch für bereits abgelaufen Papierführerscheine.

 Bei Papierführerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 war das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

  • Geburtsjahr vor 1953                          Umtausch bis 19. Januar 2033
  • Geburtsjahr 1953 bis 1958:                Umtausch bis 19. Januar 2022
  • Geburtsjahr 1959 bis 1964:                Umtausch bis 19. Januar 2023
  • Geburtsjahr 1965 bis 1970:                Umtausch bis 19. Januar 2024
  • Geburtsjahr 1971 oder später:           Umtausch bis 19. Januar 2025

Wurde Ihr Papierführerschein in einem anderen Landkreis/Stadt ausgestellt, benötigen Sie zu den vorgenannten Unterlagen auch noch eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde. Diese kann telefonisch oder per E-Mail dort beantragt werden.

Aus welchem Grund erfolgt der Umtausch?

Mit dem Umtausch soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Mit der Befristung sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden.

Muss die Fahrprüfung wiederholt werden?

Nein! Beim Umtausch des Führerscheins handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit - die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung sind damit nicht verbunden.

Ist auch der Motorradführerschein befristet?

Für den Motorradführerschein gelten dieselben Umtauschfristen wie beim Pkw-Führerschein. Zukünftig muss auch er spätestens alle 15 Jahre verlängert werden. Eine nochmalige Prüfung oder ein Gesundheitszeugnis sind dafür ebenfalls nicht erforderlich.

Wie lange ist der neue EU-Führerschein gültig?

Anders als bisher verliert der Führerschein nach 15 Jahren seine Gültigkeit. Für die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gilt die 15-Jahres-Gültigkeitsbefristung bereits.

Kann ich meinen alten Führerschein nach dem Umtausch wieder mitnehmen?

Ja, der alte Führerschein kann auf Wunsch behalten werden, wenn dieser zuvor von der Fahrerlaubnisbehörde ungültig gemacht worden ist.

Müssen im Ausland lebende Deutsche ihren Führerschein umtauschen?

Ja, sofern die im Ausland lebenden Deutschen in Deutschland ein Fahrzeug führen möchten, müssen diese den Führerschein umtauschen. Bitte beachten Sie, dass ein abgelaufener Führerschein in Deutschland ungültig ist.

Für Deutsche, welche im EU- / EWR-Ausland wohnen, ist die am jeweiligen Wohnort ansässige Fahrerlaubnisbehörde zuständig und wird Sie entsprechend beraten.

Für Deutsche, welche nicht im EU- / EWR-Ausland wohnen, erfolgt der Umtausch einem anderen Verfahren. In diesem Falle nehmen Sie bitte per E-Mail 30.50(at)limburg-weilburg.de Kontakt mit uns auf. Wir senden Ihnen dann die erforderlichen Unterlagen zu und informieren Sie über die weitere Vorgehensweise.

Aufgaben des Fachdienstes:

 

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