Fachdienst Fahrerlaubniswesen
Aufgrund der aktuellen Situation sind persönliche Vorsprachen nur mit Terminvereinbarungen möglich.Es besteht für Sie die Möglichkeit, unter folgendem Link Termine online zu vereinbaren: |
Leitung: Brigitte Diehl
E-Mail: 30.50(at)limburg-weilburg.de
Fax: 06431 296-731
Informationen zum Umtausch von alten grauen/rosa Papierführerscheinen
In den nächsten vier Jahren müssen noch tausende Papierführerscheine, die vor dem 13. Dezember 1998 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Der Umtausch wurde in einem zeitlichen Stufenplan geregelt.
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 müssen ebenfalls gestaffelt umgetauscht werden. Für die Umtauschfristen ist dann das Ausstellungjahr des Führerscheins maßgebend. Die Fristen laufen aber erst in den Jahren ab 2026 ab, was vorher nochmals gesondert aufgegriffen wird.
Welche Unterlagen werden für den Umtausch benötigt?
- Biometrisches Passfoto
- „alter“ Führerschein und
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
(die Meldebescheinigung wird nur Verbindung mit dem Reisepass benötigt)
Was ist, wenn der Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde?
In diesem Fall benötigen Sie zu den vorstehenden Unterlagen auch noch eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde. Diese kann telefonisch oder per E-Mail dort beantragt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Für den Umtausch fallen Gebühren in Höhe von 30,30 € an. Hierin ist die Gebühr für den Direktversand Ihres Führerscheins durch die Bundesdruckerei enthalten.
Wird ein Termin benötigt?
Ja ! Die Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nur mit einem Termin möglich. Termine sind für Limburg und für die Außenstelle Weilburg buchbar.
Den Termin müssen Sie über das Online-Portal des Landkreises Limburg-Weilburg buchen. Zu der Online-Terminvergabe gelangen Sie über den folgenden Link: Online-Terminvereinbarung
Wie lange dauert es, bis der neue Führerschein da ist?
Derzeit dauert es ca. 4 bis 6 Wochen, bis der neue Führerschein per Einschreiben direkt zugestellt wird.
Aufgaben des Fachdienstes:
- Berufskraftfahrer-Qualifikation: Nachweis der Weiterbildung
- Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Fahrberechtigung (sog. Feuerwehrführerschein) beantragen
- Fahrerlaubnis ausländisch (EU-/EWR-Staaten): umschreiben
- Fahrerlaubnis ausländisch (nicht EU/EWR): umschreiben
- Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung
- Fahrerlaubnis: Ausstellung eines Ersatzführerscheins
- Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
- Fahrerlaubnis: Dienstfahrerlaubnis - umschreiben
- Fahrerlaubnis: Ersterteilung
- Fahrerlaubnis: Erweiterung
- Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung
- Fahrerlaubnis: Internationaler Führerschein
- Fahrerlaubnis: Karteikartenabschrift
- Fahrerlaubnis: Mindestalter - Ausnahmen
- Fahrerlaubnis: Namen ändern
- Fahrerlaubnis: Neuerteilung/Wiedererteilung
- Fahrerlaubnis: Status der Beantragung - Auskunft
- Fahrerlaubnis: Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
- Fahrerlaubnis: Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis: auf Probe
- Fahrerlaubnisklassen
- Fahrtenbuchauflage
- Kfz: Schleppgenehmigung beantragen
- Prüfung Grundqualifikation für Berufskraftfahrer ablegen