Fachdienst Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz

Leitung: Frederik Stahl

E-Mail: 30.60(at)Limburg-Weilburg.de
Fax:     06431 296-9621

Abwehrender Brandschutz
Der abwehrende Brandschutz ist im Grundsatz eine Selbstverwaltungsaufgabe der Städte und Gemeinden. Die Brandschutzaufsicht obliegt jedoch gegenüber diesen Körperschaften dem Landkreis.

Vorbeugender Brandschutz
Wer ein Bürogebäude oder Krankenhaus bauen will, eine Schule oder eine Gaststätte - kurz: ein so genanntes "Objekt besonderer Art oder Nutzung", muss die Brandschutzaufsicht zu Rate ziehen. In regelmäßigen Abständen decken "Gefahrenverhütungsschauen" kleine und größere bauliche und betriebliche brandschutztechnische Mängel auf und sorgen für Abhilfe.

Überörtlicher Brandschutz
Die Landkreise haben nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz den überörtlichen Brandschutz zu planen, zu organisieren und zu fördern. Dieser überörtliche Brandschutz erstreckt sich in der praktischen Umsetzung auf drei Aufgabenbereiche: Verstärkung der örtlichen Einsatzkräfte bei allen Einsatzarten; Bereitstellung bzw. Kostenbeteiligung bei der Anschaffung von Sonderfahrzeugen und -gerät sowie Durchführung der Aus- und Fortbildung oberhalb der Standortebene.

Zivil- und Katastrophenschutz
Katastrophenschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Beteiligt sind im Bedarfsfall auch das Deutsches Rotes Kreuz, der Malteser Hilfsdienst, die Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft, das Technisches Hilfswerk und die Feuerwehren. Die Aufstellung von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes mit der erforderlichen Ausrüstung sowie die Mitwirkung bei der Aufstellung und Fortschreibung von Alarm- und Einsatzplänen, Katastrophenschutzplan und Sonderschutzplänen stellen einen Großteil der Aufgaben dieses Sachbereiches dar.
Im Verteidigungsfall hat der Zivilschutz die Aufgabe, die Bevölkerung durch nicht-militärische Maßnahmen zu schützen.

Zentrale Leitstelle (Notruf 112)
Alle Einsätze im Brandschutz, der Allgemeinen Hilfe, dem Katastrophenschutz und werden von der Zentralen Leitstelle „Limburg-Weilburg“ gesteuert.
Sie ist mit Einsatzbearbeitern 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr besetzt und ständig erreichbar und betriebsbereit. Für die Erledigung der ihr übertragenen Aufgaben ist sie mit allen notwendigen Fernmelde-, Notruf-, Alarmierungs- und Dokumentationseinrichtungen ausgestattet.

Rettungsdienst

Der Landkreis ist als Träger des Rettungsdienstes für die Organisation, Koordination und Durchführung des Rettungsdienstes in seinem Gebiet verantwortlich. Die rettungsdienstlichen Leistungen, das heißt die Notfallversorgung, die notärztliche Versorgung sowie der qualifizierte Krankentransport, werden beauftragt und bei uns im Landkreis von DRK Limburg, DRK Oberlahn, Malteser Hilfsdienst sowie St. Vincenz-Krankenhaus Limburg übernommen. Sie stellen das Rettungsdienstpersonal, die Notärztinnen und Notärzte sowie die Fahrzeuge mit erforderlicher Ausrüstung an verschiedenen Rettungswachen und Notarztstandorten zur Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung zur Verfügung. Ein Messwert für die Qualität der Notfallrettung ist die sogenannte Hilfsfrist, wonach in 90 Prozent aller Notfälle innerhalb von 10 Minuten ein Rettungsmittel am Einsatzort eintreffen soll.

 

 

Ansprechpartner/innen und Leistungen