Corona – Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Ab dem 16. März 2022 besteht eine Meldepflicht im Rahmen der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemäß § 20a IfSG. Hierfür hat das Land Hessen über ekom21 eine Plattform zur digitalen Übermittlung der meldepflichtigen Daten an das zuständige Gesundheitsamt bereitgestellt.

Sollte Ihre Einrichtung in die Zuständigkeit des Gesundheitsamtes Limburg-Weilburg fallen, bitten wir Sie, Ihre Meldung(en) ausschließlich über das Portal abzusetzen und von sonstigen postalischen oder digitalen Einsendungen per E-Mail oder per Fax abzusehen.

Sollte Ihre Einrichtung noch keine Zugangsdaten erhalten haben, so können Sie sich über folgenden Link registrieren:
https://portal-civ-ges.ekom21.de/civ-ges.public/start.html?oe=00.00.HE.LKLW.GA.20a&mode=cc&cc_key=NachweisMeldeportal
(Freischaltung 16.03.2022 um 08:00 Uhr)

Weiterführende Informationen erhalten Sie hier