Sport

Rund 42 Prozent der Einwohner im Landkreis Limburg-Weilburg sind Mitglied in einem Sportverein. Um den Bürgerinnen und Bürgern ein vielfältiges Angebot zur Sportausübung anbieten zu können, unterstützen wir die Turn- und Sportvereine bei der Ausübung der Vereinsarbeit.  Die kostenlose Bereitstellung von Schulsporthallen für die außerschulische Nutzung durch die ansässigen Sportvereine ist ein wesentlicher Beitrag zur Förderung des Sports. Darüber hinaus erhalten Turn- und Sportvereine eine individuelle Förderung bei anstehenden Baumaßnahmen, der Unterhaltung vereinseigener Sportstätten sowie bei der Anschaffung von langlebigen Sportgeräten.

Das Sachgebiet Sport und Ehrenamt informiert Sie gerne bei Fragen rund um den organisierten Sport im Landkreis Limburg-Weilburg.

Sachgebietsleitung Sport & Ehrenamt

Jutta Mais

Telefon: 06431 296-369

E-Mail: Sport(at)limburg-weilburg.de

 

 

Standort:
Neubau Kreishaus Limburg
Zimmer: 146
Schiede 43
65549 Limburg

Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch: 8:30 - 12.00 Uhr sowie 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
ansonsten nach Vereinbarung

In diesem Bereich finden Sie Informationen zu folgenden Themen:

Der Landkreis Limburg-Weilburg stellt im Rahmen seines Haushaltsplanes Sportfördermittel zur Verfügung. Die Fördermittel sind zweckgebunden und stellen eine freiwillige Leistung dar. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Antragsberechtigt sind alle Sportvereine im Landkreis Limburg-Weilburg, die dem Landessportbund Hessen angehören und vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind. Die Gemeinnützigkeit der Sportvereine ist eine der grundlegenden Voraussetzungen für eine Förderung durch den Landkreis Limburg-Weilburg.

Voraussetzungen:
Gefördert werden sportbezogene, d.h. unmittelbar für den Sport notwendige Baumaßnahmen. Dies gilt sowohl für den Neu-, Ersatzneu- oder Erweiterungsbau von Sportstätten als auch für den Aus- und Umbau, die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten. Darüber hinaus werden Baumaßnahmen, die das ganze Gebäude betreffen sowie energiesparende Maßnahmen bezuschusst.

Maßnahmen, deren zuwendungsfähige Kosten unter 10.000 EUR liegen, werden nicht bezuschusst. Eigenleistungen bleiben hierbei unberücksichtigt.

Benötigte Unterlagen:
Antrag Baumaßnahmenförderung
Kostenvoranschlag
Stellungnahme der Kommune

Zum Antrag Baumaßnahmenförderung

Voraussetzungen:

Förderfähig ist die Anschaffung von Sportgeräten, die der unmittelbaren Sportausübung dienen.

Die Anschaffung von Individualsportgeräten wird nicht gefördert.

Anschaffungen aus dem Vorjahr sowie Anschaffungen, deren Kosten unter 500 Euro liegen, werden nicht bezuschusst.

Benötigte Unterlagen:
Antrag Geräteförderung
Kostenvoranschlag
Stellungnahme der Kommune

Weitere Zuschussmöglichkeiten:

Ergänzend empfehlen wir Anträge bei folgenden Institutionen zu stellen:

  • Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, Sonnenberger Str. 2/2a, 65193 Wiesbaden
  • Landessportbund Hessen, Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt
  • Stadt bzw. Gemeinde

Für nähere Informationen steht unsere Sachgebietsleiterin Jutta Mais gerne zur Verfügung.

Auf Antrag kann zur laufenden Unterhaltung vereinseigener Sportstätten ein pauschalierter Zuschuss gewährt werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Gesamtsumme aller zu berücksichtigenden Sportstätten sowie der dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Voraussetzungen:

Der Verein muss Eigentümer oder Erbbauberechtigter (Erbbaurechtsvertrag über mindestens 66 Jahre) des Grundstückes sein. Sofern sich das Grundstück im Eigentum einer Gebietskörperschaft befindet, (z.B. Stadt/Gemeinde, Landkreis) kann ein Pacht- oder Nutzungsvertrag mit einer Laufzeit von noch mindestens 25 Jahren anerkannt werden.

Sportstätten, die zwar von Vereinen genutzt, aber durch die Kommune gepflegt und unterhalten werden, können nicht berücksichtigt werden.

Benötigte Unterlagen:

Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Finanzamtes

Das Antragsformular ist beim Sachgebiet Sport und Ehrenamt anzufordern.

Für weitere Informationen steht unsere Sachgebietsleiterin Jutta Mais gerne zur Verfügung.

Land Hessen

Das Land Hessen bezuschusst ebenfalls Baumaßnahmen der Sportvereine. Hierzu gibt es verschiedene Förderprogramme, die für eine Antragstellung in Betracht kommen. Neben dem Programm „Weiterführung der Vereinsarbeit“ und dem

Sonder-Investitionsprogramm „Sportland Hessen“ zur Sportstättensanierung / Modernisierung / Erweiterung gibt es das Programm „Vereinseigener Sportstättenbau“, das primär für den Neu-, Ersatzneu- oder Erweiterungsbau einer Sportstätte in Betracht kommt.

Nähere Einzelheiten zu den Förderprogrammen und welches für die geplante Vereinsbaumaßnahme in Betracht kommt, können bei unserer Mitarbeiterin Frau Mais erfragt werden.

Die Kontaktadresse für das Land Hessen lautet:

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Sonnenbergerstr. 2/2a
65193 Wiesbaden

Sportstättenbau und Sportstättenförderung des Landes Hessen


Landessportbund Hessen e.V.

Der Landessportbund Hessen e.V. (lsb h) ist die Vereinigung der Turn- und Sportvereine und ihrer Verbände in Hessen. Er wurde am 1. Juni 1946 in Frankfurt gegründet, ist in das Vereinsregister eingetragen und hat seinen Sitz in Frankfurt am Main. Der lsb h ist in Sportkreise gegliedert.

Dem Bereich Vereinsförderung und -beratung des lsb h obliegen die Bereiche der finanziellen Förderung und der Beratung der Vereine.

Die finanziellen Förderungen beziehen sich neben dem Bereich der Übungsleiter- und Sportgeräteförderung auch auf den Bereich der Baumaßnahmen.

Der  lsb h gewährt seinen Sportvereinen unter anderem Zuschüsse für die Durchführung von Baumaßnahmen wie:

Sanierung und Modernisierung,
Ökologische Maßnahmen,
Neubau und Erweiterung,
Beleuchtungsanlagen.

Die Antragstellung erfolgt auf einem Formblatt, das der lsb h zur Verfügung stellt.

Die Kontaktadresse für den Landessportbund Hessen e.V. lautet:

Landessportbund Hessen e.V.
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt
Tel.: 069/6789-0

Zum Landessportbund Hessen

Zur Anerkennung hervorragender sportlicher Leistungen und zur Anerkennung besonderer Verdienste um den Sport in Hessen wurde die Sportplakette des Landes Hessen gestiftet. Die Sportplakette des Landes Hessen wird jährlich verliehen:

  • an bis zu zehn Personen oder Mannschaften, die nach internationalen und nationalen Maßstäben sportliche Höchstleistungen erzielt haben und durch ihre sportliche Haltung Vorbild sind,
  • an bis zu fünf Personen, die als Trainerin oder Trainer herausragende Erfolge auf nationaler und internationaler Ebene erzielt haben und durch ihre sportliche Haltung Vorbild sind,
  • an bis zu fünf Personen, die sich in langjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit in Vereinen und Verbänden um die Jugend- oder Breitenarbeit im Sport besonders verdient gemacht haben.

Vorschlagsberechtigt sind die kreisfreien Städte, die Landkreise, der Landessportbund, die Sportkreise und die Sportfachverbände in Hessen. Die Vorschläge sind bis zum 1. September eines jeden Jahres beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege einzureichen.

Sportplakette, Anstecknadel und Verleihungsurkunde werden im Rahmen einer Feierstunde überreicht, die vom Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege veranstaltet wird.

Ehrungsvorschläge aus den Reihen der Turn- und Sportvereine können jährlich bis zum 15. August zur Weitergabe an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport eingereicht. Dem Vorschlag ist Folgendes beizufügen:

  • eine ausführliche Darstellung der sportlichen Leistungen bzw. Tätigkeit der/des Vorgeschlagenen,
  • Stellungnahme des Sportvereins und ggf. des Verbandes
  • Stellungnahme der Kommune, in der die/der Vorgeschlagene ihren/seinen Wohnsitz hat.

 Info des Ministeriums zur Sportplakette 

Die Vorschläge sind an den Landkreis Limburg-Weilburg, Referat Büro Landrat, Sachgebiet Sport und Ehrenamt, Frau Jutta Mais, Schiede 43, 65549 Limburg, zu richten. Dies ist auch per E-Mail an j.mais(at)limburg-weilburg.de möglich.

Neue Adresse, Telefonnummer oder andere Bankdaten? Oder haben sich Änderungen bei Ihrem Sportangebot ergeben, die Sie uns mitteilen möchten? Das Alles können Sie uns über das nachfolgende Formular, das Sie als pdf-Datei herunterladen können, mitteilen. Das ausgefüllte Formular können Sie uns per Post oder Fax zurücksenden.

Großes Interesse haben wir an der E-Mail-Adresse Ihres Vereins bzw. Ihrer/s Vereinsvorsitzenden, um in Zukunft mit Ihnen zeit- und kostensparender kommunizieren zu können. Bitte teilen Sie uns hierzu unbedingt auf dem Formular Ihre Email-Adresse mit.

Zum Formular Änderung der Vereinsdaten

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Der Sportkreis 14 Limburg-Weilburg, der 1976 aus dem Zusammenschluss der beiden selbständigen Sportkreise Oberlahn und Limburg hervorging, vereinigt unter seinem Dach die Sportvereine des Landkreises Limburg-Weilburg.

Dem Sportkreis Limburg-Weilburg gehören derzeit 302 Sportvereine mit ca. 72.800 Mitgliedern an, davon rund 18.600 Jugendliche bis 18 Jahre (Stand 2022).

Somit ist dies die größte Personenvereinigung in unserem Landkreis.

Von den insgesamt 61 im Landessportbund Hessen beheimateten Sportarten werden im Sportkreis Limburg-Weilburg 47 betrieben.

Wer Ansprechpartner des Sportkreises sucht oder wer an Fortbildungslehrgängen teilnehmen möchte, der findet entsprechende Informationen auf der Website des Sportkreises Limburg-Weilburg.

Zum Sportkreis 14 Limburg-Weilburg

Ein Verzeichnis der Vereine im Landkreis Limburg-Weilburg mit weiteren Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde.

Downloads und weitergehende Informationen