Förderkriterien für den Zukunftsfonds Limburg-Weilburg – Säule D-Klimaschutz
Wichtige Information zum Förderprogramm „Zukunftsfonds Limburg-Weilburg – Stark und Innovativ“!
Aufgrund einer Haushaltssperre, können seit dem 01.01.2025 keine Projekte mehr über die Säulen A, B und D gefördert werden.
Wir beraten gerne zu alternativen Fördermöglichkeiten.
Im Rahmen des Zukunftsfonds "Stark und Innovativ" des Landkreises Limburg-Weilburg werden über die Säule D-Klimaschutz Projekte gefördert, die aktiv zum Klimaschutz und zur ökologischen Nachhaltigkeit beitragen. Die Schwerpunkte liegen hierbei auf energetischer Sanierung und dem Ausbau von Photovoltaik-Anlagen. Folgende Kriterien gelten für die Förderung:
Für energetische Gebäudesanierungen werden die Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) herangezogen (siehe Anlage 7 GEG - Einzelnorm).
Auch bei der Erneuerung von Heizungen orientieren sich die Förderbedingungen am GEG. Gefördert werden nur Heizsysteme, die mindestens 65 % der benötigten Wärme aus erneuerbaren Energien bereitstellen (BMWSB - Gebäudeenergiegesetz).
Die Förderhöhe für Photovoltaikanlagen richtet sich nach der Amortisationszeit. Für Kommunen wird eine Amortisationszeit von 8 Jahren und für Vereine von 6 Jahren angestrebt. Die Berechnung der Amortisationszeit erfolgt mit Hilfe des Solarkatasters der Landesenergieagentur Hessen. Hierfür müssen Antragsteller folgende Daten einreichen: die Adresse des Gebäudes, Neigung und Ausrichtung der Module, Modulfläche (m²), Leistung der Anlage (kWp), jährlicher Stromverbrauch (kWh), sowie Angaben zum Stromspeicher (kWh und Kosten), falls vorhanden.
Die Umsetzung der geförderten Maßnahmen muss innerhalb von 2 Jahren nach Antragstellung erfolgen und durch entsprechende Rechnungen nachgewiesen werden.
Sollten Maßnahmen Auswirkungen auf die Biodiversität haben, sind die zuständigen Fachbehörden (wie UNB oder UWB) einzubeziehen.