Förderkriterien für den Zukunftsfonds Limburg-Weilburg – Säule D-Klimaschutz
Wichtige Information zum Förderprogramm „Zukunftsfonds Limburg-Weilburg – Stark und Innovativ“!
Aufgrund einer Haushaltssperre, können seit dem 01.01.2025 keine Projekte mehr über die Säulen A, B und D gefördert werden.
Förderanträge können dennoch eingereicht werden. Diese werden im Falle einer Aufhebung der Haushaltssperre bearbeitet.
Wir beraten gerne zu alternativen Fördermöglichkeiten.
Im Rahmen des Zukunftsfonds "Stark und Innovativ" des Landkreises Limburg-Weilburg werden über die Säule D-Klimaschutz Projekte gefördert, die aktiv zum Klimaschutz und zur ökologischen Nachhaltigkeit beitragen. Die Schwerpunkte liegen hierbei auf energetischer Sanierung und dem Ausbau von Photovoltaik-Anlagen. Folgende Kriterien gelten für die Förderung:
Für energetische Gebäudesanierungen werden die Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) herangezogen (siehe Anlage 7 GEG - Einzelnorm).
Auch bei der Erneuerung von Heizungen orientieren sich die Förderbedingungen am GEG. Gefördert werden nur Heizsysteme, die mindestens 65 % der benötigten Wärme aus erneuerbaren Energien bereitstellen (BMWSB - Gebäudeenergiegesetz).
Die Förderhöhe für Photovoltaikanlagen richtet sich nach der Amortisationszeit. Für Kommunen wird eine Amortisationszeit von 8 Jahren und für Vereine von 6 Jahren angestrebt. Die Berechnung der Amortisationszeit erfolgt mit Hilfe des Solarkatasters der Landesenergieagentur Hessen. Hierfür müssen Antragsteller folgende Daten einreichen: die Adresse des Gebäudes, Neigung und Ausrichtung der Module, Modulfläche (m²), Leistung der Anlage (kWp), jährlicher Stromverbrauch (kWh), sowie Angaben zum Stromspeicher (kWh und Kosten), falls vorhanden.
Die Umsetzung der geförderten Maßnahmen muss innerhalb von 2 Jahren nach Antragstellung erfolgen und durch entsprechende Rechnungen nachgewiesen werden.
Sollten Maßnahmen Auswirkungen auf die Biodiversität haben, sind die zuständigen Fachbehörden (wie UNB oder UWB) einzubeziehen.