Wirtschaftliche Jugendhilfe

Der Fachdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe hat die Aufgabe, voll- und teilstationäre sowie ambulante Leistungen finanziell zu unterstützen. Für voll- und teilstationäre Maßnahmen erfolgt des Weiteren eine Heranziehung der Eltern sowie des jungen Menschen zu den Kosten.

Zu den ambulanten Hilfsangeboten gehört unter anderem die Übernahme von Kindertagesstättenbeiträgen sowie die Förderung in Kindertagespflege.

Fachdienstleitung Wirtschaftliche Jugendhilfe

Volker Purtauf

Telefon: 06431 296-408
Fax: 06431 296-406

E-Mail: 50.60(at)limburg-weilburg.de

Standort:
Neubau Kreishaus Limburg
Zimmer: D 19
Schiede 43
65549 Limburg

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 17.30 Uhr

Bitte Termine vorher telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeiterin/ dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.

Der Landkreis Limburg – Weilburg übernimmt auf Antrag der Personensorgeberechtigten Beiträge für den Besuch von Kindertagesstätten (Kindergärten, Kinderkrippen, Kinderhorte, Betreuende Grundschulen etc.). Voraussetzung ist, dass die finanzielle Belastung dem Kind und seinen Eltern nicht zuzumuten ist (§ 90 SGB VIII). Die Beitragsübernahme ist schriftlich zu beantragen. Dies kann zunächst auch formlos und unvollständig erfolgen.

Der unten bereitgestellte Antragsvordruck (inklusive der Bescheinigung der Kita) ist nebst einzelfallbezogenen Nachweisen über die wirtschaftlichen Verhältnisse ein- bzw. nachzureichen.

Der Antrag kann auch bei den Städten und Gemeinden (Rathaus) abgegeben werden.

Die Beitragsübernahme erfolgt (sofern Anspruch bestehen sollte) frühestens ab dem Monat des Antragseinganges.

Gerne beraten wir Sie zuvor persönlich oder telefonisch!

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