Sozialer Dienst

Vorrangige Aufgaben aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachdienstes Sozialer Dienst sind der Schutz von Kindern und Jugendlichen und die Unterstützung der Eltern bei der Erziehung.

Art und Umfang der Hilfen richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das soziale Umfeld der Eltern, Kinder und Jugendlichen einbezogen werden. Das Wohl der Kinder und Jugendlichen steht stets im Vordergrund.

Fachdienstleitung Sozialer Dienst

Melanie Eriksson

Telefon: 06431 296-344
Fax: 06431 296-406

E-Mail: 50.50(at)Limburg-Weilburg.de

Standort:
Neubau Kreishaus Limburg
Zimmer: 440
Schiede 43
65549 Limburg

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 17.30 Uhr

Bitte Termine vorher telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeiterin/ dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.

Arbeitsschwerpunkte

Zu den Arbeitsschwerpunkten des Fachdienstes Sozialer Dienst zählen:

  • Krisenintervention und Gewährung von vorläufigen Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche durch die Fachstelle Kinderschutz z.B. bei Vernachlässigung, körperlicher oder seelischer Misshandlung
  • Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, insbesondere in Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen
  • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung helfen, ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie zu ermöglichen und Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen
  • Beratung und Unterstützung von Müttern und Vätern, die allein für ein Kind oder Jugendlichen zu sorgen haben, bei der Ausübung der Personensorge
  • Beratung und Unterstützung von Familien, Jugendlichen und Kindern in Krisen- und Konfliktsituationen sowie in schwierigen Lebenslagen
  • Vermittlung, Gewährung und Begleitung von Hilfen zur Erziehung für Eltern, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und Hilfen für junge Volljährige auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches VIII
  • Beratung und Unterstützung der Eltern bei der Ausübung der Personensorge
  • Beratung im Falle der Trennung oder Scheidung der Eltern zur Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge sowie für die Regelung des Umgangs der Eltern mit dem Kind
  • Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren
  • Mitwirkung im Gerichtsverfahren als Jugendgerichtshilfe
  • Beratung in allen Fragen, die das Pflegekinderwesen und die Adoptionsvermittlung betreffen
  • Arbeit in den Städten und Gemeinden des Landkreises Limburg-Weilburg und Zusammenarbeit mit Institutionen (z.B. Schulen, Kindertagesstätten und Polizei) zur Organisation von Hilfestellungen
  • Netzwerk "Frühe Hilfen"

Weitere Informationen