Kinder- und Jugendförderung

Der Fachbereich Kinder- und Jugendförderung übernimmt vielfältige Aufgaben, über die wir Sie nachfolgend informieren möchten.

Fachdienstleitung Kinder- und Jugendförderung

Telefon: 06431 296-349
Fax: 06431 296-112

E-Mail: 50.40(at)Limburg-Weilburg.de

Standort:
Neubau Kreishaus Limburg
Zimmer: 384
Schiede 43
65549 Limburg

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 17.30 Uhr

Bitte Termine vorher telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeiterin/ dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.

Aufgaben

Im Kreis Limburg-Weilburg gibt es an 16 Schulstandorten Schulsozialarbeit. Ziel des Landkreises ist es, diese Angebot in der Fläche auszuweiten.

Der Landkreis Limburg-Weilburg bietet in insgesamt 118 Kindertageseinrichtungen und Krippen unterschiedlicher Trägerschaft Betreuungsmöglichkeiten für Kinder im Alter von 8 Wochen bis zum Schuleintritt an.

11 Familienzentren ermöglichen darunter vielfältige Aufgaben im Bereich der Familienarbeit.

Die Gestaltung einer hochwertigen Bildung, Erziehung und Betreuung unserer Kinder liegt uns besonders am Herzen. Aus diesem Grund setzt sich die Fachberatung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege ganz besonders für eine Qualifizierung der Arbeit in den Institutionen ein.

Zielgerichtet koordiniert unser Fachberaterteam:

  • kontinuierliche Beratungsangebote zum Bildung- und Erziehungsplan in den Einrichtungen,
  • die Begleitung der Schwerpunktkitaarbeit,
  • die Unterstützung bei Übergängen (Krippe – Kita; Kita – Grundschule) und entsprechende Tandemarbeit,
  • ein umfangreiches Fortbildungsangebot für pädagogische Fachkräfte,
  • die Organisation von Netzwerkarbeit, Leiterinnentreffen und spezifischen AG-Angeboten,
  • Beratungsangebote für Träger, Fachkräfte und Eltern

Jederzeit können Sie sich gerne mit Fragen, Wünschen oder Anliegen an uns wenden

Weitere Informationen finden Sie im im Bürgerportal.

Kindertagesstätten benötigen für den laufenden Betrieb eine Erlaubnis nach § 45 SGB VIII, sofern sie an mehr als drei Wochentagen mit jeweils mindestens vierstündiger Öffnungszeit betrieben werden und mindestens 6 Kinder vertraglich mit mehr als 15 Wochenstunden betreut werden.
Anträge zur Erteilung einer Erlaubnis werden bei der Fachaufsicht für Kindertagesstätten entgegengenommen und nach Prüfung der Voraussetzungen an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration zur Genehmigung weitergeleitet.

Im Antragsverfahren werden

  • die Eignung des Trägers,
  • der Standort und die Eignung der Einrichtung sowie die erforderlichen Sicherheitsstandards und die Hygienevorschriften in Küche und Sanitäranlagen
  • die pädagogische Ausrichtung und die entsprechenden räumlichen Vorgaben sowie
  • die personellen Mindestvoraussetzungen

geprüft. Darüber hinaus unterliegen die Kindertageseinrichtungen zum Wohl des Kindes auch während des laufenden Betriebes der Aufsicht. Die Rahmenbetriebserlaubnis enthält nur noch wesentliche Eckdaten zur Tageseinrichtung (Betreuungskapazität und –alter, Mittagsversorgung) und lässt damit dem Träger einen hohen Gestaltungsspielraum, flexibel auf Betreuungsbedarfe zu reagieren.

Wir beraten Sie gern und nennen ihnen unsere Ansprechpartner für diesen Bereich.

Kindertagespflege ist ein individuelles Betreuungsangebot auf privater Ebene. Es findet in der Regel im Haushalt der Tagespflegepersonen statt. Eltern können sich mit ihrem individuellen Betreuungsbedarf persönlich, telefonisch oder schriftlich mit uns in Verbindung setzen. Eine Anfrage ist etwa 10 Wochen vor Betreuungsbeginn sinnvoll. Dann wird ggf. der Kontakt zu einer geeigneten Tagespflegestelle hergestellt. Beratung erfolgt in Fragen der Eingewöhnungszeiten, bei Abschluss des Betreuungsvertrages und in allen Fragen der Kindertagespflege.

Für die Kindertagespflege gelten nachfolgende gesetzliche Grundlagen:
Jede Tagespflegeperson, die ein fremdes Kind außerhalb seiner Wohnung mehr als 15 Wochenstunden, länger als drei Monate und gegen Entgelt betreut, bedarf einer vom örtlichen Träger der Jugendhilfe ausgestellten Erlaubnis.
Die Erlaubnis setzt eine Anerkennung voraus und wird erteilt für die Betreuung von bis zu fünf Kindern für fünf Jahre.

Daran ist geknüpft:

  • Vorlage einer ärztlichen Bescheinung und eines polizeilichen Führungszeugnisses als grundlegende Bedingung.
  • Fachliche und persönliche Eignung / Vertiefte Kenntnisse, die in einer Grundqualifikation (wird vom Jugendhilfeträger unentgeltlich angeboten) erworben werden können.
  • Ferner sind vertiefende Fortbildungen (20 Stunden pro Jahr) nachzuweisen. Hier erfolgen Angebote über die Servicestellen und über den Jugendhilfeträger.
  • Kindgerechte Räume müssen nachweisbar vorhanden sein. Häusliche Überprüfungen werden vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe durchgeführt.
  • Verpflichtung zur Zusammenarbeit

Weitere Informationen finden Sie im im Bürgerportal.

Der Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes befasst sich hauptsächlich mit Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen. Durch gezielte Angebote und Maßnahmen sollen Kinder, Jugendliche und Eltern in die Lage versetzt werden, mit Gefährdungen wie z.B. Sucht, Gewalt und Medien so umzugehen, dass sie die positive Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nicht beeinträchtigen. Die gesetzliche Grundlage bildet  § 14 SGB VIII.  

Unter dem Namen „VIDETO“ werden seit dem Jahr 2007 aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ Projekte für Vielfalt, Toleranz und Demokratie gefördert. Nähere Informationen gibt es unter www.videto.de

Weitere Informationen finden Sie im im Bürgerportal.

Im Aufgabenbereich der Ferienfreizeiten für Kinder- und Jugendliche werden vom Amt für Jugend, Schule und Familie alljährlich Ferienfreizeiten in den Sommerferien angeboten.

Rd. 50 ehrenamtlichen Betreuer/innen und Fahrtenleiter/innen sind in der Initiativgruppe Kinder- und Jugenderholung (www.ikuj.de) zusammengeschlossen und werden vom Amt für Jugend, Schule und Familie aus- und weitergebildet (kreative Arbeitseinheiten, Erste Hilfe, Rechtliche Unterweisung etc.)

Wir beraten Sie gern und nennen ihnen unsere Ansprechpartner für die Ferienfreizeiten.

Weitere Informationen finden Sie im im Bürgerportal.

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Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe, Jugendverbände und sonstige Jugendgemeinschaften können beantragt werden für Maßnahmen (Fahrten, Lager, Stadtranderholung, Bildungsmaßnahmen, Internationale Begegnungen) und zur Anschaffung von Materialien für die Jugendgruppenarbeit nach den Richtlinien des Kreises zur Förderung von Maßnahmen der Jugendhilfe.

Die Richtlinien des Kreises geben Ihnen nähere Auskünfte über das Antrags- und Nachweisverfahren sowie über die Höhe der jeweiligen Zuschüsse.

Anträge können  bis zum Stichtag 15. Mai eines Jahres beim Fachdienst Jugendförderung eingereicht werden.

Wir beraten Sie gern und nennen ihnen unsere Ansprechpartner für diesen Bereich.

Weitere Informationen finden Sie im im Bürgerportal.

Im Fachdienst Jugendförderung und Grundschulen erfolgt ferner auch die Abwicklung von Bundes- und Landesprogrammen.

Die beantragten Zuwendungen werden im Fachdienst an den Antragsteller (Dies können freie Träger sowie Städte und Gemeinden sein) weitergeleitet. U.a. werden hierdurch Kinderbetreuungsplätze für Kinder sowohl in Kindertageseinrichtungen als auch in der Kindertagespflege sowie Bauprojekte gefördert.

Weitere Informationen finden Sie im im Bürgerportal.

Weitergehende Informationen

Formulare