Verbraucherberatung informiert: Mindesthaltbarkeitsdatum
Verpackte Lebensmittel tragen ein Mindesthaltbarkeitsdatum mit der Aufschrift „mindestens haltbar bis …“. Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt den Zeitpunkt an, bis zu dem das Lebensmittel bei richtiger Lagerung seine charakteristischen Eigenschaften – Geruch, Geschmack, die Farbe und den Nährwert – mindestens behält. Es gilt nur für ungeöffnete Verpackungen, die unter den empfohlenen Lagerbedingungen aufbewahrt wurden. Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums ist das Lebensmittel nicht automatisch verdorben. Es darf auch noch verkauft werden – allerdings muss der Verkäufer überprüfen, ob das Produkt noch einwandfrei ist.
Falls Sie im Haushalt ein Produkt mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum weiterverarbeiten, sollten Sie prüfen, ob es noch in Ordnung ist: überprüfen Sie Aussehen und Geruch des Lebensmittels und testen Sie dann vorsichtig den Geschmack.
Verbrauchsdatum
Das Verbrauchsdatum gibt an, bis wann ein leicht verderbliches Lebensmittel spätestens verbraucht werden sollte und steht anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatums. Sie finden dann die Formulierung: „verbrauchen bis …“, und zwar bei zerkleinertem rohem Fleisch wie Hackfleisch, Geschnetzeltem, roher Bratwurst oder auch bei Geflügel. Vorsicht: Nach Ablauf des Verbrauchsdatums dürfen die Lebensmittel nicht mehr verkauft werden. Sie sollten auch nicht mehr gegessen werden. Die Ware kann verdorben sein und somit gesundheitsgefährdend.
Öffnungszeiten der Beratungsstelle sind:
Montag, Mittwoch und Freitag von 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 15.00 – 18.00 Uhr
Außenstelle Bad Camberg: Am Amthof 7
Öffnungszeit: Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr
Die Verbraucherberatung befindet sich in Limburg im Haus der Kreishandwerkerschaft, Schiede 32, 1. Stock, Tel.: 06431/22901, Fax 06431/28 45 62