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Betreuungsverein und Beratung
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Gesetzliche Betreuung
Als gemeinnütziger Verein übernimmt der Betreuungsverein (§14 BTOG) gesetzliche Betreuungen für Menschen (§1814 BGB), die durch körperliche und / oder geistige Gebrechen, bzw. psychische Erkrankungen oder ähnliches nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu erledigen.
Wir betreuen…
- Menschen, unabhängig von Herkunft, Nationalität, Konfession und Vermögen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht selbst regeln können
- nach Anordnung der Betreuung durch das Betreuungsgericht
- nur dort, wo die gesetzliche Betreuung unbedingt erforderlich ist und, wo es keine Alternativen zu einer Betreuung gibt
Wir bieten…
- fachlich versierte, professionell ausgebildete und erfahrene Mitarbeiter:innen / Betreuer:innen
- gesetzliche Betreuung für umfangreiche Betreuungen, die nicht von ehrenamtlichen Betreuer:innen übernommen werden können.
- Achtung des Wohls und der Wünsche der Betreuten
- Verknüpfung von haupt- und ehrenamtlichen Betreuungen
- Information zu allgemeinen betreuungsrechtlichen Fragen
- Gewinnung und Schulung von ehrenamtlichen Betreuer:innen
- Informationen zu den Themen: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
- Den Abschluss von Vereinbarungen mit ehrenamtlichen Betreuer:innen über der Begleitung und Unterstützung während der Betreuungsführung
Kategorie:
Soziale Angebote, Angebote, Gesundheit und Pflege, Kinder, Jugendliche und Familie
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