Ihr Ansprechpartner
Peter Hasselbach
Telefon: 06431/296-714
Telefax: 06431/296-730
E-Mail: p.hasselbach@limburg-weilburg.de
Gebäude: WW
Zimmer: 101
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Allgemeine Verkehrsangelegenheiten
- Baumaßnahmen, Absperrungen, verkehrsrechtliche Anordnungen gemäß 45 StVO
Als Arbeitsstellen an Straßen werden solche Stellen bezeichnet, bei denen Verkehrsflächen vorübergehend für Arbeiten abgesperrt werden. Anlass hierfür können Arbeiten an der Straße selbst, Arbeiten neben oder über der Straße, Arbeiten an Leitungen in oder über der Straße sowie Vermessungsarbeiten sein. Sicherungsmaßnahmen an Arbeitsstellen dienen dem Schutz der Verkehrsteilnehmer (Verkehrsbereich) und den Arbeitskräften sowie den Geräten und Maschinen in den Arbeitsstellen (Arbeitsbereich). Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor Durchführung der Arbeiten (bei Vollsperrungen u. längerfristigen Arbeiten min. 4 Wochen vorher) bei der Straßenverkehrsbehörde einzureichen. Hinweis: Aufbrüche an Straßen bedürfen einer zusätzlichen Aufbruchgenehmigung durch den Straßenbaulasstträger. - Antrag Schwerlasttransporte
Transportfahrten - vorausgesetzt es handelt sich um eine unteilbare Ladung - mit einer größeren Breite als 2,55 m (landwirtschaftliche Geräte 3,00 m) oder größeren Höhe als 4,00 m oder einem Gesamtgewicht von mehr als 40 to bedürfen einer besonderen Erlaubnis bzw. Genehmigung. - Antrag auf Parkerleichterung für soziale Dienste
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des Sonn- und Feiertagfahrverbot bzw. in der Hauptreisezeit
An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 – 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 to sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Gleiches gilt für bestimmte Autobahnen – und Bundesstrassen während der Hauptreisezeit (01.07 – 31.08) an Samstagen in der Zeit zwischen 7 bis 20 Uhr. Im Falle von begründeten und dringenden Notfällen kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden (wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gesichtspunkte alleine rechtfertigen keine Ausnahmegenehmigung).
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem. § 29 Abs. 2 StVO
- Für Fahrradtouren, Sportveranstaltungen, IVV-Wanderungen, usw.
Durchführung von Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund wie z.B. Brauchtums- und Festumzüge, IVV Wanderungen, Laufsportveranstaltungen - Für Orientierungsfahrten, Sternfahrten, usw. - keine Rennen
Durchführung von Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund von motorsportlichen Veranstaltungen wie z.B. Orientierungsfahrten, Oldtimer-bzw. Motorradausfahrten, Sternfahrten etc. – keine Rennen! - Antrag auf Fahrwegbestimmung gem. 35 GGVSEB