Soziales

Der Fachbereich V c – Soziales - hat seinen Sitz in dem Nebengebäude Grabenstraße 10, Eingang Frankenstraße (behindertengerecht) in Limburg und im Hause Limburger Straße 10 in Weilburg.
Das sehr umfangreiche Aufgabengebiet ist im Folgenden kurz beschrieben, Adressen und Ansprechpartner sind ebenfalls aufgeführt.

Sozialhilfe

Die Sozialhilfe ist das unterste Netz im System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Sozialhilfe erhält nicht, wer sich selbst helfen kann oder wer die erforderliche Hilfe von anderen, besonders von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.
Verpflichtungen anderer, besonders Unterhaltspflichtiger oder der Träger anderer Sozialleistungen, werden nicht berührt.

Ihr Ansprechpartner

Sozialhilfen außerhalb von Einrichtungen, Migration
Zu den Ansprechpartnern

Hilfe zum Lebensunterhalt

Sofern Rat suchende Personen, die nicht arbeitsfähig aber auch nicht dauernd erwerbsunfähig und unter 65 Jahre sind, über kein ausreichendes Einkommen und über kein Vermögen verfügen, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Mit dieser Leistung wird der Lebensunterhalt der/des Hilfe suchenden sichergestellt.

Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst im Wesentlichen die laufenden und einmaligen Leistungen für Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Für alle arbeitsfähigen Personen über 15 Jahre kommt Hilfe zum Lebensunterhalt grundsätzlich nicht in Frage, weil diese unter die Bestimmungen des SGB II (Arbeitslosengeld II) fallen.

Hilfen zur Gesundheit

Die Hilfen zur Gesundheit umfassen im Regelfalle die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Hilfe zur Pflege

Personen, die wegen einer körperlichen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen, kann Hilfe gewährt werden, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen und kein ausreichendes Einkommen und Vermögen vorhanden ist.

Ihr Ansprechpartner

Sozialhilfen in Einrichtungen und sonstige Hilfen
Zu den Ansprechpartnern

Hilfen in Einrichtungen (Pflegeheime, Krankenhäuser)

Wenn jemand wegen Krankheit oder Behinderung so hilflos ist, dass er/sie in einem Heim oder einer anderen Einrichtung gepflegt werden muss, übernimmt die Sozialhilfe die Kosten der Unterbringung und Pflege, soweit die Heimbewohnerin/der Heimbewohner sie nicht selbst aus dem Einkommen und Vermögen tragen kann und nicht von anderen – z.B. Pflegeversicherung, Krankenversicherung – erhält.

[Alten- und Pflegeheime Im Landkreis Limburg-Weilburg]

Eingliederungshilfe für Behinderte

Wer körperlich, geistig oder seelisch auf Dauer wesentlich behindert ist oder wem eine solche Behinderung droht, kann Eingliederungshilfe erhalten, soweit die Hilfe nicht von einem vorrangig verpflichteten Leistungsträger wie Krankenkasse, Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit, gewährt wird.

Ihr Ansprechpartner

Sozialhilfen außerhalb von Einrichtungen, Migration
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Grundsicherung für über 65-jährige und erwerbsunfähige Personen

Die Grundsicherung für über 65-jährige und dauerhaft erwerbsunfähige Personen wurde zum 1.1.2003 eingeführt und zum 01.01.2005 in das SGB XII eingegliedert. Zielsetzung ist die Sicherstellung des Lebensunterhaltes von Menschen, die aufgrund ihres Alters oder wegen dauernder Erwerbsunfähigkeit nicht mehr selbst aus dem eigenen Einkommen und Vermögen für den Lebensunterhalt sorgen können.

Ihr Ansprechpartner

Grundsatzangelegenheiten, Lastenausgleich, Miet- und Lastenzuschuss, Controlling, Haushalt, Senioren
Zu den Ansprechpartnern

Miet- und Lastenzuschuss (Wohngeld)

Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung einer angemessenen familiengerechten Wohnung bzw. Eigenheimes.

Der Fachbereich Vc Soziales – Fachdienst Miet- und Lastenzuschuss bearbeitet die Anträge aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit Ausnahme der Stadt Limburg.

Ihr Ansprechpartner

Sozialhilfen außerhalb von Einrichtungen, Migration
Zu den Ansprechpartnern

Leistungen für Asylbewerber und jüdische Emigranten

Die dem Landkreis zugewiesenen AsylbewerberInnen und jüdische Emigranten werden zunächst in vom Landkreis angemieteten Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Wenn ausreichendes Einkommen oder Vermögen nicht vorhanden ist, erhalten sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Kriegsopfer- und Schwerbehindertenfürsorge

Zu den Leistungen der Kriegsopferfürsorge gehören im Wesentlichen:
Hilfe zum Lebensunterhalt, Erholungshilfe, Behindertenhilfe, Hilfe zur Pflege, Altenhilfe, Hilfe zur Gesundheit etc.

Der Landkreis Limburg-Weilburg hat die Erledigung der Aufgaben der Kriegsopferfürsorge dem Landeswohlfahrtsverband Hessen übertragen. Die Aufgaben werden in der Regionalverwaltung in Wiesbaden von Frau Scheu (Tel.-Nr. 0611/156227, Fax-Nr. 0611/15657227, e-mail: jutta.scheu@lwv-hessen.de ) bearbeitet.

Antragstellung siehe Sozialhilfe

Ihr Ansprechpartner

Grundsatzangelegenheiten, Lastenausgleich, Miet- und Lastenzuschuss, Controlling, Haushalt, Senioren
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Lastenausgleichsverwaltung, Flüchtlingsdienst

Die Lastenausgleichsverwaltung befasst sich mit der Abgeltung von Verlusten, die sich infolge der Vertreibung und Zerstörung des 2. Weltkrieges und in der Nachkriegszeit ergeben haben. Das Lastenausgleichsgesetz hat für Heimatvertriebene, Spätaussiedler, Kriegsgeschädigte, Flüchtlinge und ehemalige Sowjetzonenflüchtlinge Ausgleichsleistungen vorgesehen.

Der Flüchtlingsdienst befasst sich mit der Aufnahme und Unterbringung von zugewiesenen Spätaussiedlern in Übergangswohnheimen sowie mit Vertriebenenangelegenheiten.

Antragstellung

Die Antragstellung für Leistungen zum Lebensunterhalt sollte über die Stadt- oder Gemeindeverwaltungen erfolgen. Formulare sind dort erhältlich.
Für die Entscheidung sind Nachweise über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie die Belastungen für Miete und Nebenkosten erforderlich. Weitere Auskünfte erhalten Sie telefonisch unter den angegebenen Telefonnummern.