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Grundsatzangelegenheiten, Aufsicht und Allgemeine Ordnung
Leitung: Jürgen Morschhäuser
Telefon: 06431/296-425
Fax: 06431/296-391
E-Mail: j.morschhaeuser@limburg-weilburg.de
Gebäude: NG
Zimmer: 225
Öffnungszeiten: Montag – Mittwoch 08.00 – 12.0 Uhr und nach Vereinbarung; Donnerstag 08.00 – 12:00 und 14.00 -17.00 Uhr; Freitag 08.00 – 12.00 Uhr
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Aufsicht und Allgemeine Ordnung

Sachbereich Kommunalaufsicht und Wahlen

Der Sachbereich Kommunalaufsicht unterstützt die 19 kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie deren Zweckverbände in ihren Rechten und sichert die Erfüllung ihrer Pflichten in allen Bereichen der kommunalen Selbstverwaltung (Aufgabenbereiche des eigenen Wirkungskreises).
    
Die kommunale Finanzaufsicht richtet ihr besonderes Augenmerk auf die Schwerpunkte Haushaltswirtschaft und wirtschaftliche Betätigung der Kommunen, der Zweckverbände und der Wasserverbände. Neben der Prüfung der Haushaltspläne und ggf. Genehmigung der Haushaltssatzungen ist die Aufsichtsbehörde gerade in Zeiten knapper finanzieller Ressourcen bestrebt, die Kommunen möglichst frühzeitig zu entsprechenden Sanierungsbemühungen anzuhalten.

Im Rahmen der Dienstaufsicht nimmt die Kommunalaufsicht Obliegenheiten des Dienstvorgesetzten gegenüber den kommunalen Wahlbeamten (Bürgermeister, Mitglieder der Gemeindevorstände und Verbandsvorstände) wahr.    

Dem Sachbereich ist ferner das Arbeitsgebiet Wahlen angegliedert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen alle organisatorischen Aufgaben des Kreiswahlleiters, die dieser bei den Wahlen zu erfüllen hat.

Sachbereich Personenstandswesen

Der Sachbereich Personstandswesen umfasst zum einen die Fachaufsicht über die Standesämter, zum anderen alle Fragen mit personenstandsrechtlicher Relevanz, z.B. Fragen über Abstammungsrecht, Namensführung und Namensrecht.

Des Weiteren werden in diesem Bereich die sog. behördlichen Namensänderungen nach dem Namensänderungsgesetz durchgeführt.

Namensänderungsgesetz (NÄG)
Antrag auf Änderung des Familiennamens (für Einzelpersonen)                 

Antrag auf Änderung des Familiennamens (für Familien)

Sachbereich Staatsangehörigkeitswesen, Einbürgerung

Der Sachbereich Staatsangehörigkeitsrecht umfasst sämtliche mit der deutschen Staatsangehörigkeit in Verbindung stehenden Fragen. Weiterhin werden Einbürgerungsanträge von Personen bearbeitet, die in Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern gemeldet sind.

Einbürgerung
Antrag auf Einbürgerung
Einbürgerung - Erklärung zum Antrag
Einbürgerung - Unterrichtung Verarbeitung personenbezogener Daten
Einbürgerung - Loyalitätserklärung
Einbürgerung - Merkblatt Verfassungstreue

Staatsangehörigkeitswesen
Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit     
Merkblatt zum Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

Sachbereich Unterhaltssicherung und Wehrangelegenheiten

Am 01. Juli 2011 ist das Wehrrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten. Damit entfällt der allgemeine Wehr- und Zivildienst. Stattdessen gibt des den freiwilligen Wehrdienst. Freiwillig Wehrdienstleistende haben Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz. Für den Bundesfreiwilligendienst (Nachfolge des Zivildienstes) gilt das Unterhaltssicherungsgesetz nicht.

Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) sollen finanzielle Nachteile für freiwillig Wehrdienstleistende und ihre Familienangehörigen während der Dauer der Dienstzeit ausgleichen. Bei Wehrübenden bedeutet dies einen Ausgleich für das entfallene Einkommen, bei freiwillig Wehrdienstleistenden einen Ausgleich von besonderen finanziellen Nachteilen.

Anspruchsberechtigt sind:

  • Personen, die eine Wehrübung ableisten.
  • Personen, die ihren freiwilligen Wehrdienst ableisten und ggf. deren Familienangehörige


Leistungen für freiwillig Wehrdienstleistende:
Für freiwillig Wehrdienstleistende und deren Familienangehörige sind verschiedene Leistungsarten vorgesehen. Die wichtigsten Leistungsarten sind:

  • Allgemeine Leistungen für die Ehefrau/mann und Kinder, für die der/die freiwillig Wehrdienstleistende das Sorgerecht ausübt
  • Einzelleistungen für unterhaltsberechtigte Angehörige (z. B. Kinder, für die der/die freiwillig Wehrdienstleistende nicht das Sorgerecht ausübt)
  • Sonderleistungen z. B. in Form von Beitragserstattungen für Risikoversicherungen (z. B. Kranken-, Unfall- oder Privathaftpflichtversicherung)
  • Mietbeihilfe für angemieteten eigengenutzten Wohnraum des freiwillig Wehrdienstleistenden
  • Wirtschaftsbeihilfe für freiwillig Wehrdienstleistende, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben oder Inhaber eines Gewerbebetriebes sind


Leistungen für Wehrübende:
Für Wehrübende sieht das Unterhaltssicherungsgesetz eine Entschädigung für die während der Dauer der Wehrübung entfallenden Einnahmen vor. Diese kann aus folgenden Leistungsarten bestehen:

  • Verdienstausfallentschädigung für Arbeitnehmer
  • Leistungen für Selbstständige und Inhaber von Gewerbebetrieben
  • Betriebskostenerstattungen für Selbstständige und Inhaber von Gewerbebetrieben
  • Mindestleistungen für Wehrübende ohne ausreichende eigene Einnahmen
  • Mindestleistungen für ehemalige Berufssoldaten


Antragstellung:
Unterhaltssicherungsleistungen erhalten Sie nur auf Antrag. Für eine zügige Leistungsgewährung stellen Sie den Antrag möglichst frühzeitig nach Empfang des Einberufungsbescheids. Das Antragsrecht erlischt 3 Monate nach Beendigung des Wehrdienstes.

Unterhaltssicherung

Antrag auf allgemeine Leistungen (Unterhalt für Ehefrau und Kinder) nach §§ 5–5 c USG

Antrag auf Einzelleistungen (sonstige Familienangehörige) nach § 6 USG

Antrag auf Sonderleistungen (Ersatz von Versicherungsbeiträgen) nach § 7 USG

Antrag auf Mietbeihilfe/Wirtschaftsbeihilfe nach § 7 a/7 b USG

Vermieterbescheinigung (zum Antrag auf Mietbeihilfe/Wirtschaftsbeihilfe)

Antrag auf Leistungen für Übende (z. B. Verdienstausfall, Mindestleistung)

Sachbereich Gewerberecht, Sozialversicherungsrecht, Ordnungsrecht

Ein Schwerpunkt dieses Sachbereiches liegt in der Umsetzung des Gewerberechts.

Die Kreisverwaltung ist im Bereich des Gewerberechts für die Erteilung von Erlaubnissen gemäß § 34c Gewerbeordnung zuständig. Diese Erlaubnis benötigen  Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Kapitalanlagenvermittler (ggf. auch eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz), Bauträger und Baubetreuer.

Im Bereich des Ordnungsrechts umfasst der Sachbereich u.a. auch die Verfahren zur Erteilung der Berufserlaubnis als Heilpraktiker/in gemäß § 1 des Heilpraktikergesetzes.

Gewerberecht
Antrag auf Erteilung oder Erweiterung einer Erlaubnis gemäß § 34c Gewerbeordnung (GewO)
Merkblatt zur Beantragung einer Erlaubnis gemäß § 34c Gewerbeordnung (GewO)
Negativerklärung gemäß § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Heilpraktikererlaubnis
Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis als Heilpraktiker

Sachbereich Waffenrecht, Sprengstoffrecht, Ordnungsrecht (II) mit Jagd- und Fischereirecht

Der Schwerpunkt des Sachbereiches liegt in den Arbeitsbereichen Jagdrecht, Fischereirecht, Waffenrecht und Sprengstoffrecht.In der Jagdverwaltung sind kreisweit 151 Jagdreviere und ca. 850 Jagdscheininhaber zu betreuen. Zu nennen dabei ist auch die Erstellung der Abschusspläne.In der Fischereibehörde werden u.a. die staatlichen Fischerprüfungen durchgeführt, die jede Person ablegen muss, die Angeln möchte.Ein weiteres wichtiges Aufgabengebiet ist die im Auftrag des Bundes auszuführende Waffenverwaltung. Hierbei werden waffenrechtliche Erlaubnisse für Personen erteilt, die Waffen benötigen z.B. Jäger, Sportschützen.Zudem werden kontinuierlich alle Personen auf Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung überprüft, die Waffen besitzen.Das Aufgabengebiet Sprengstoffrecht umfasst die sprengstoffrechtliche Bewertung und Erlaubniserteilung für das Erwerben, Lagern und den Umgang mit Sprengstoffen für den privaten Bereich.

Waffenrecht:
Antrag auf waffenrechtliche Erlaubnisse  
 
Antrag auf Erteilung kleiner Waffenschein
Anzeige über den Schusswaffenerwerb (§§ 10 Abs. 1; § 13 Abs. 3 und § 14 Abs. 4 WaffG)
Anzeige über das Überlassen von Schusswaffen (§ 34 Abs. 2 Satz 2 WaffG)
Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition - Informationen und Hinweise
Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition - Anzeigeformular

Jagdrecht
Erteilung von Jagdscheinen - Informationen und Hinweise (Merkblatt)
Erteilung von Jagdscheinen - Antragsformular
EXCEL-Vorlage - Abschussliste für Schalenwild
EXCEL-Vorlage - Streckenliste

Sprengstoffrecht

Antrag auf Erteilung, Verlängerung oder Erweiterung einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes

Antrag auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Bescheinigung zum Nachweis der Fachkunde und eines Bedürfnisses

Informationsblatt für Jäger und Sportschützen „ Der Umgang mit Treibladungspulver“

Sachbereich Orden und Ehrungen

Im dem Sachbereich wirken die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Vorfeld u. a. bei der Verleihung von Verdienstorden, Landesehrenbriefen und Pflegemedaillen mit.

Ab dem 1. August 2011 werden die Aufgaben im Referat für Sport und Ehrenamt wahrgenommen.