Übersicht Landentwicklung
Landentwicklung
Themen sind die Erhaltung und Entwicklung unserer Kulturlandschaft, die Entwicklung der Dörfer und die Lebensqualität im ländlichen Raum.
So werden mit landwirtschaftlichen Betrieben im Rahmen des Hessischen Integrierten Agrarumweltprogramms (HIAP)Verträge über extensive Landnutzung, ökologischen Landbau und spezifische Naturschutzleistungen abgeschlossen, in Schutzgebieten Bewirtschaftungsmaßnahmen geplant, umgesetzt und finanziert und zu allen Raum beanspruchenden Vorhaben in der landwirtschaftlichen Fläche fachliche Stellungnahmen in Zusammenarbeit mit der örtliche Landwirtschaft erarbeitet. Überall dort, wo in der Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen freiwillige Vereinbarungen getroffen werden, kommen finanzielle Mittel aus Europa, dem Bund und dem Land ins Spiel.
So ist es auch in einem weiteren Schwerpunkt des Fachdienstes, der Dorferneuerung und der Regionalentwicklung. Gegenwarts- und Zukunftsaufgabe ist die Erhaltung und Entwicklung lebenswerter Dorfkerne unter Berücksichtigung des demografischen Wandels und der regionalen Baukultur in Dorferneuerungs- schwerpunkten und darüber hinaus. Auf der Grundlage eines Regionalen Entwicklungskonzeptes werden Projekte aus den Bereichen Tourismus und Naherholung im ländlichen Raum, Ländlicher Raum als Wirtschaftsstandort und Marketing, Nutzung erneuerbarer Energien, Bildung und Wirtschaft, Entwicklung der Dorfkerne auch außerhalb der Dorferneuerung sowie Landwirtschaft und Naturschutz betreut und, wo möglich, gefördert.
Der Fachdienst Landentwicklung ist zuständig in den Landkreisen Limburg - Weilburg, Rheingau – Taunus und kreisfreie Stadt Wiesbaden.
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Agrarumweltmaßnahmen
Das Land Hessen gewährt unter finanzieller Beteiligung der Europäischen Gemeinschaft und des Bundes auf der Grundlage des Hessischen Entwicklungsplanes für den Ländlichen Raum 2007 - 2013 Zuwendungen an Landbewirtschafter für die nachhaltige Bewirtschaftung landwirtschaftlicher und naturschutzfachlich wertvoller Flächen. Dazu werden mit den Landbewirtschaftern Verträge abgeschlossen, die sich auf folgende Bereiche beziehen können:
- Ökologischer Landbau (ganzer Betrieb gem. VO EWG 2092/91)
- Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten (Winterbegrünung)
- Anlage von Blühflächen oder Schonstreifen im Ackerbau
- Pheromoneinsatz im Weinbau (Traubenwicklerbekämpfung im Weinbau)
- Standortangepasste Grünlandextensivierung (ausgesucht)
- Bewirtschaftung von besonderen Lebensräumen (spezielle Flächen)
- Weinbau in Steillagen
Die Verträge werden auf der Grundlage der Richtlinien des Hessischen Integrierten Agrarumweltprogramms (HIAP) abgeschlossen. Maßnahme bezieht sich auf die Kreise Limburg - Weilburg, Rheingau - Taunus und die kreisfreie Stadt Wiesbaden.
Links
- Hessisches Ministerium für Umwelt, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMULV)
www.hmulv.hessen.de
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Gebietsmanagement
Im Rahmen des europäischen Schutzgebietsystems NATURA 2000 werden für die FFH - Gebiete (Flora - Fauna - Habitat), die überwiegend aus Offenland bestehen, sog. Maßnahmenpläne zur Gewährleistung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensräume für Pflanzen und Tiere erstellt und örtlich umgesetzt. Die Maßnahme wird in den Landkreisen Limburg - Weilburg, Rheingau - Taunus und in der kreisfreien Stadt Wiesbaden, in Zusammenarbeit mit den Oberen Naturschutzbehörden beim RP Gießen und beim RP Darmstadt, den Landnutzern, Verbänden, Forst- und Naturschutzbehörden sowie den Grundstückseigentümern durchgeführt.
Im Auftrag der Oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt werden im Rheingau - Taunus - Kreis und der kreisfreien Stadt Wiesbaden für die Offenland - Naturschutzgebiete Pflegepläne erstellt und örtlich umgesetzt.
Links
- Hessisches Ministerium für Umwelt, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMULV)
www.hmulv.hessen.de - Regierungspräsidium Darmstadt
www.rp-darmstadt.hessen.de - Regierungspräsidium Gießen
www.rp-giessen.de
Formulare Gebietsmanagement
Richtlinie_79_409_EWG_Rat_02.04.1979_Vogelschutz_Richtlinie.pdf | |
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Planungen/Genehmigungsverfahren/Träger öffentlicher Belange
Raumbeanspruchende Planungen außerhalb der Orte finden entweder in der landwirtschaftlichen Fläche oder im Wald statt. Es handelt sich um Infrastrukturvorhaben, wie Straßen-, Eisenbahn oder Energieversorgungsvorhaben, aber auch Siedlungsflächenentwicklung, Gewerbeflächenentwicklung, im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung, Schutzgebietsplanungen oder andere Vorhaben im Außenbereich. Für alle Vorhaben sind die entsprechenden planerischen Grundlagen und Genehmigungen nach den Rechtsvorschriften des Bundes und des Landes herbeizuführen. Sind landwirtschaftliche Flächen betroffen, vertritt der Kreis den Belang Landwirtschaft gegenüber den Planungsträgern. Darüber hinaus ist zu beurteilen, ob Bauvorhaben, die im Außenbereich durchgeführt werden, gem. §35 Baugesetzbuch der Landwirtschaft dienen. Zuständigkeitsbereich: Landkreise Limburg - Weilburg, Rheingau - Taunus - Kreis und kreisfreie Stadt Wiesbaden.
Links
- Regierungspräsidium Darmstadt
www.rp-darmstadt.hessen.de - Regierungspräsidium Gießen
www.rp-giessen.de
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Forsthoheitliche Aufgaben
Die Kreisverwaltung ist für die Bearbeitung und Genehmigung von Aufforstungsgenehmigungen und Waldrodungsgenehmigungen im Landkreis Limburg – Weilburg zuständig.
Links
- Regierungspräsidium Darmstadt
www.rp-darmstadt.hessen.de - Regierungspräsidium Gießen
www.rp-giessen.de
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Grundstücksangelegenheiten
Auf der Grundlage des Grundstücksverkehrsgesetzes soll gewährleistet werden, dass keine Verschlechterung der Agrarstruktur durch eine ungesunde Verteilung von Grund und Boden eintritt. Es wird dafür Sorge getragen, dass landwirtschaftliche Flächen möglichst an landwirtschaftliche Betriebe veräußert werden, dass landwirtschaftliche Grundstücke nicht durch Teilung unwirtschaftlich verkleinert werden und dass landwirtschaftliche Hofstellen im Außenbereich nicht eigentumsrechtlich zerschlagen werden. Außerdem werden Anzeigen von landwirtschaftlichen Pachtverträgen gemäß Landpachtverkehrsgesetz bearbeitet.
Zuständigkeitsbereich: Landkreise Limburg - Weilburg, Rheingau – Taunus – Kreis und kreisfreie Stadt Wiesbaden.
Links
- Regierungspräsidium Kassel
www.rp-kassel.hessen.de
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Cross Compliance
Landwirtschaftliche Betriebe in Europa erhalten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik jährlich sog. Betriebsprämien. Diese werden unter der Voraussetzung gewährt, dass von den Prämienbeziehern eine Reihe von Standards in den Bereichen Umwelt (Pflanzenschutz, Düngung, Wasserschutz, Naturschutz, Bodenschutz etc), Tierkennzeichnung, Tierschutz, Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit erfüllt werden (Cross Compliance). Auf der Grundlage von landesweiten Risikoanalysen werden von Fachteams (Landwirtschaft, Naturschutz, Wasser, Veterinär) Kontrollen auf landwirtschaftlichen Betrieben und Flächen durchgeführt. Die Einsätze werden vom Fachbereich Ländlicher Raum, Bauen und Umwelt koordiniert und geleitet. Die Teams setzen sich je nach betroffenem Landkreis unterschiedlich zusammen.
Zuständigkeitsbereich: Landkreise Limburg - Weilburg, Rheingau – Taunus – Kreis und kreisfreie Stadt Wiesbaden.
Links
- Hessisches Ministerium für Umwelt, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMULV)
www.hmulv.hessen.de - Regierungspräsidium Kassel
www.rp-kassel.hessen.de
Ihr Ansprechpartner
Dorfentwicklung
In ca. 18 anerkannten Förderschwerpunkten der Landkreise Limburg – Weilburg und Rheingau – Taunus besteht über eine Zeitspanne von 9 Jahren die Möglichkeit, für die Umsetzung privater und öffentlicher Dorfentwicklungsprojekte Zuschüsse aus Mitteln der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Hessen zu erhalten. Im Vordergrund dieser Maßnahmen steht dabei eine zeitgemäße und nachhaltige Entwicklung der Dorfkerne unter Berücksichtigung des prognostizierten demographischen Wandels, die Verwendung orts- und gebäudetypischer Baumaterialien, die Beachtung städtebaulicher Grundsätze sowie aktueller sozialer und kultureller Aspekte des ländlichen Raumes. Die Förderung erfolgt in der Regel durch nicht rückzahlbare Zuschüsse als Anteilsfinanzierung. Wesentliches Merkmal der Umsetzung ist die intensive und kontinuierliche Mitwirkung der örtlichen Bevölkerung bei der Entwicklung ihres Dorfes. Für alle wichtigen Informationen zum Verfahren, von der kostenlosen baufachlichen Beratung über die Antragstellung bis zur Abrechnung eines Projektes, steht der Fachbereich Ländlicher Raum, Bauen und Umwelt, Fachdienst Landentwicklung zur Verfügung.
Links
- Hessisches Ministerium für Umwelt, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMULV)
www.hmulv.hessen.de - InvestitionsBank Hessen
www.ibh-hessen.de
Formulare Dorfentwicklung
Richtlinie_Foerderung_Laendlicher_Raum_Dorferneuerung_2008.pdf |
Ihr Ansprechpartner
Regionalentwicklung
Hessen hat für die Periode 2007 bis 2013 einen „Entwicklungsplan für den Ländlichen Raum“ erarbeitet, der 2007 von der EU genehmigt worden ist. Für die 3 Regionen
- Untertaunus
- Rheingau
- Limburg – Weilburg – Diez
sind im Jahr 2007 Regionale Entwicklungskonzepte unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt worden. Ziel dieser Maßnahme war, aufzuzeigen, welche Leitbilder, Strategien und Projekte dazu geeignet sind, die Lebensqualität im Ländlichen Raum zu verbessern und die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft voranzutreiben. Im Zentrum stehen dabei sog. Leitprojekte, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen. Die Leitprojekte beziehen sich u. a. auf Themen wie
- Tourismus und Naherholung im ländlichen Raum
- Ländlicher Raum als Wirtschaftsstandort/Marketing
- Nutzung erneuerbarer Energien
- Bildung und Wirtschaft
- Entwicklung der Dorfkerne auch außerhalb der Dorferneuerung
- Landwirtschaft und Naturschutz
In der Zeitspanne von 2007 bis 2013 können Projekte, die sich aus den 3 Regionalen Entwicklungskonzepten ergeben, mit Mitteln der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Hessen gefördert werden.
Links
- Hessisches Ministerium für Umwelt, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMULV)
www.hmulv.hessen.de - InvestitionsBank Hessen
www.ibh-hessen.de
Formulare Regionalentwicklung
Regionales_Entwicklungskonzept_Limburg-Weilburg-Diez_2007.pdf | |
Richtlinie_Foerderung_Laendlicher_Raum_Regionalentwicklung_2008.pdf |
Ihr Ansprechpartner
Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft"
Der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ wird seit 1958 in Hessen als erstem Bundesland flächendeckend durchgeführt und folgt in der Bundesrepublik jeweils einem 3 – jährigen Durchführungsmodus. In 2008 beginnt der Wettbewerb als Regionalentscheid, es folgt 2009 der Landesentscheid und 2010 der Bundesentscheid. Jedes Dorf bis zu 3000 Einwohnern kann sich beteiligen.
Folgende Ziele werden mit dem Wettbewerb verfolgt:
- Erscheinungsbild von Dorf und Landschaft pflegen
- Dörfer als Lebensraum stärken und weiterentwickeln
- Dorfleben eigenverantwortlich gestalten
- Lebensqualität durch Wirtschaftskraft und soziale Gemeinschaft sichern.
Aktuell bedeutet dies: Entwicklung gestalten, öffentliche Infrastruktur im Dorf sichern, Ortskerne stärken – Flächenentwicklung überprüfen, soziale Integration und Selbsthilfe, alles im Interesse einer ganzheitlichen Dorfentwicklung.
Die teilnehmenden Dörfer werden im Sommer von eine interdisziplinären Kommission bereist, die den jeweiligen Ort anhand folgender Kriterien bewertet:
Ortsentwicklung, Bürgerschaftliche Aktivitäten, Baugestaltung, Grün im Dorf, Ort in der Landschaft.
Beratung und fachliche Betreuung sowie alle Einzelheiten über Antragstellung und Organisation erhalten Sie für die Landkreise Limburg – Weilburg, Rheingau – Taunus und die kreisfreie Stadt Wiesbaden hier.
Links
- Hessisches Ministerium für Umwelt, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMULV)
www.hmulv.hessen.de - Regierungspräsidium Kassel
www.rp-kassel.hessen.de
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Erneuerbare Energie
Eine Nutzung Erneuerbarer Energien ist ohne die Inanspruchnahme des ländlichen Raumes nicht möglich. Die Energieerzeugung kann ein wirtschaftliches Standbein für die Region sein. Energie aus der Region für die Region mit Wertschöpfung in der Region! Ihr Ansprechpartner für erneuerbare Energiepotentiale und deren Verfügbarkeit.