Ihr Ansprechpartner
Leitung: Andreas Muth
Telefon: 06431/296-349
Fax: 06431/296-112
E-Mail: a.muth@limburg-weilburg.de
Gebäude: AB
Zimmer: 384
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr; Donnerstag: 14.00 bis 17.30 Uhr; Bitte Termine vorher telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeiterin/ dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.
Zu den Ansprechpartnern
Kindertagesstättenfachberatung
Der Landkreis Limburg - Weilburg bietet in insgesamt 116 Kindertageseinrichtungen unterschiedlicher Trägerschaften Betreuungsmöglichkeiten für Kinder. Dies sind zum einen Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt, die einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besitzen. Zum anderen nimmt die Betreuung von Kindern unter drei Jahren und Grundschulkinder stetig zu, was zum einen durch Schaffung von so genannten altersübergreifenden Gruppen oder auch Krippenplätzen geschieht.
Der Landkreis Limburg-Weilburg wird den Ausbau in dieser Hinsicht in den nächsten Jahren weiter verstärken.
Die Betreuung von Kindern mit bestehender oder drohender Behinderung hat in den letzten Jahren zugenommen und kann in nahezu allen Kindertageseinrichtungen im Kreis gewährleistet werden.
Kindergärten als Einrichtungen für den Vormittag oder auch mit anschließender Öffnung am Nachmittag werden ergänzt durch Kindertagesstätten, die eine Ganztagsöffnung mit Mittagsversorgung vorhalten. Auch hier ist ein stetiger Zuwachs zu verzeichnen.
Bildung, Erziehung und Betreuung wird durch unterschiedliche Konzepte, die in den jeweiligen Einrichtungen erfragt werden können, geboten. Das Thema Bildung in der frühen Kindheit hat durch den Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan enorm an Bedeutung gewonnen. Zurzeit wird durch groß angelegte Fortbildungsangebote und Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen dieser Plan in die Praxis übertragen.
Liste der Kindertageseinrichtungen im Kreis Limburg Weilburg
Karte mit Kindertageseinrichtungen im Kreis Limburg Weilburg
Wir beraten Sie gern und nennen ihnen unsere Ansprechpartner für den Bereich der Tagesbetreuung für Kinder.
Kindertagesstättenaufsicht
Kindertageseinrichtungen benötigen für den laufenden Betrieb einer Erlaubnis nach § 45 SGB VIII, sofern sie an mehr als 3 Wochentagen mit jeweils vierstündiger Öffnungszeit betrieben werden und mindestens 6 Kinder vertraglich mit mehr als 15 Wochenstunden aufgenommen sind.
Anträge zur Erteilung einer Betriebserlaubnis werden bei der Kindertagesstättenaufsicht entgegengenommen und geprüft, bevor sie an das Hessische Sozialministerium zur Genehmigung weitergeleitet werden.
Das Antragsverfahren beinhaltet eine Prüfung
- der baulichen Eignung und brandschutztechnischen Sicherheit des Gebäudes
- der Einhaltung der hygienischen Vorschriften in Küche und Sanitäranlagen
- des Umfanges an bereitgestellten Fachkraftstunden zur Betreuung und der Einhaltung der zulässigen Höchstgrenzen an Plätzen in den jeweiligen Gruppen anhand der Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder durch die jeweiligen Fachbehörden/Fachstellen.
Darüber hinaus unterliegen die Kindertagesstätten zum Wohl des Kindes auch während des laufenden Betriebs der Aufsicht.
Wir beraten Sie gern und nennen ihnen unsere Ansprechpartner für diesen Bereich.
Grundschulen
Im Landkreis Limburg-Weilburg bestehen 38 Grundschulen sowie 10 Grund- und Hauptschulen. Die meisten sind als Grundschulen mit festen Öffnungszeiten konzipiert und bieten somit für Eltern eine verlässliche Betreuung an.
Wir beraten Sie gern und nennen ihnen unsere Ansprechpartner für den Grundschulbereich.
Kindertagespflege
Kindertagespflege ist ein individuelles Betreuungsangebot auf privater Ebene. Es findet in der Regel im Haushalt der Tagespflegepersonen statt. Eltern können sich mit ihrem individuellen Betreuungsbedarf persönlich, telefonisch oder schriftlich mit uns in Verbindung setzen. Eine Anfrage ist etwa 10 Wochen vor Betreuungsbeginn sinnvoll. Dann wird ggf. der Kontakt zu einer geeigneten Tagespflegestelle hergestellt. Beratung erfolgt in Fragen der Eingewöhnungszeiten, bei Abschluss des Betreuungsvertrages und in allen Fragen der Kindertagespflege.
Für die Kindertagespflege gelten nachfolgende gesetzliche Grundlagen:
Jede Tagespflegeperson, die ein fremdes Kind außerhalb seiner Wohnung mehr als 15 Wochenstunden, länger als drei Monate und gegen Entgelt betreut, bedarf ab sofort einer vom örtlichen Träger der Jugendhilfe ausgestellten Erlaubnis.
Die Erlaubnis setzt eine Anerkennung voraus und wird erteilt für die Betreuung von bis zu fünf Kindern für fünf Jahre.
Daran ist geknüpft:
- Vorlage einer ärztlichen Bescheinung und eines polizeilichen Führungszeugnisses als grundlegende Bedingung.
- Fachliche und persönliche Eignung / Vertiefte Kenntnisse, die in einer Grundqualifikation (wird vom Jugendhilfeträger unentgeltlich angeboten) erworben werden können.
- Ferner sind vertiefende Fortbildungen (20 Stunden pro Jahr) nachzuweisen. Hier erfolgen Angebote über die Servicestellen und über den Jugendhilfeträger.
- Kindgerechte Räume müssen nachweisbar vorhanden sein. Häusliche Überprüfungen werden vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe durchgeführt.
- Verpflichtung zur Zusammenarbeit
Ihre Kontaktpersonen
Finanzielle Förderung:
Kreishaus Limburg, Schiede 43
Frau Noll, 06431 296-342
Frau Schallenberg, 06431 296-110
Außenstelle Weilburg; Limburger Str. 8 - 10
Frau Kappes, 06431 296-5571
Frau Stahl, 06431 296-5535
Informationen für Tagespflegepersonen:
Frau Roos, 06431 296-351
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und Förderprogramme
Der Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes befasst sich hauptsächlich mit Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen. Durch gezielte Angebote und Maßnahmen sollen Kinder, Jugendliche und Eltern in die Lage versetzt werden, mit Gefährdungen wie z.B. Sucht, Gewalt und Medien so umzugehen, dass sie die positive Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nicht beeinträchtigen. Die gesetzliche Grundlage bildet § 14 SGB VIII.
Mit der Aktion „Jugendschutz ist wichtig- Wir machen mit!“ möchten wir Veranstalter von Discos dabei unterstützen, die Jugendschutzgesetze umzusetzen und Anreize zu schaffen, den Konsum alkoholfreier Getränken bei ihrer Veranstaltung zu fördern.
Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt liegt in Integrationsprojekten für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund.
Unter dem Namen „VIDETO“ werden seit dem Jahr 2007 aus dem Bundesprogramm „Vielfalt tut gut“ Projekte für Vielfalt, Toleranz und Demokratie gefördert. Nähere Informationen gibt es unter www.videto.de
Wir beraten Sie gern und nennen ihnen unsere Ansprechpartner für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz und Förderprogramme
Downloads
- Aktionsflyer „Jugendschutz ist wichtig. Wir machen mit!“
- Broschüre „Jugendschutz und Discoveranstaltungen- Hinweise für Veranstalter“
- Elternbrief „Was geht ab“
- Formular „Erziehungsbeauftragung“
- Dokumentation zur Aktion „Jugendschutz ist wichtig. Wir machen mit!“
- Dokumentation „VIDETO- Resümee und Perspektive. Projekte 2007-2010“
Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche
Im Aufgabenbereich der Ferienfreizeiten für Kinder- und Jugendliche werden vom Amt für Jugend, Schule und Familie alljährlich 14 Ferienfreizeiten (12 Sommerfreizeiten sowie 2 Winterfreizeiten angeboten). Insgesamt stehen rd. 500 Teilnehmerplätze zur Verfügung. Rd. 70 ehrenamtlichen Betreuer/innen und Fahrtenleiter/innen sind in der Initiativgruppe Kinder- und Jugenderholung (www.ikuj.de) zusammengeschlossen und werden vom Amt für Jugend, Schule und Familie aus- und weitergebildet (kreative Arbeitseinheiten, Erste Hilfe, Rechtliche Unterweisung etc.)
Wir beraten Sie gern und nennen ihnen unsere Ansprechpartner für die Ferienfreizeiten.
Informationen zu Freizeiten 2011 (Download als PDF)
Abwicklung von Zuschüssen an freie Träger der Jugendhilfe, Jugendverbände und sonstige Jugendgemeinschaften
Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe, Jugendverbände und sonstige Jugend-gemeinschaften können beantragt werden für Maßnahmen (Fahrten, Lager, Stadtranderholung, Bildungsmaßnahmen, Internationale Begegnungen) und zur Anschaffung von Materialien für die Jugendgruppenarbeit nach den Richtlinien des Kreises zur Förderung von Maßnahmen der Jugendhilfe.
Die Richtlinien des Kreises geben Ihnen nähere Auskünfte über das Antrags- und Nachweisverfahren sowie über die Höhe der jeweiligen Zuschüsse.
Anträge können bis zum Stichtag 15. Mai eines Jahres beim Fachdienst Jugendförderung eingereicht werden.
Wir beraten Sie gern und nennen ihnen unsere Ansprechpartner für diesen Bereich.
Abwicklung von Bundes- und Landesprogrammen sowie Maßnahmenförderungsprogrammen
Im Fachdienst Jugendförderung und Grundschulen erfolgt ferner auch die Abwicklung von Bundes- und Landesprogrammen sowie von besonderen Maßnahmenförderungsprogrammen.
Die zur Verfügung gestellten Mittel werden im Fachdienst an freie Träger sowie Städte und Gemeinden weiterverteilt. U.a. werden hierdurch Kinderbetreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren sowohl in Kindertageseinrichtungen als auch in der Kindertagespflege, Bauprojekte sowie Jugendbegegnungsmaßnahmen gefördert.
Gerne erhalten Sie auch hier entsprechende Beratung bei folgenden Ansprechpartnern.